Kindersicherung und Kindersitze

Richtige Kindersicherung

Grundregel 1: Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 135 cm sind, müssen auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind, in einer ihrer Größe und ihrem Gewicht entsprechenden Rückhalteeinrichtung (Kindersitz) befördert werden. 

Grundregel 2: Kinder unter 14 Jahren, die größer als 135 cm sind, müssen auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind, mit einem Sicherheitsgurt angeschnallt sein. 

Grundregel 3: Die Kindersitzpflicht für Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 135 cm sind, gilt für alle Sitze in Pkw, Kombis, Lkw und Spezialkraftfahrzeugen bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht. 

Grundregel 4: Bei aktivem Airbag ist die Verwendung von nach rückwärts gerichteten Kindersitzen am Beifahrersitz verboten. 

Grundregel 5: Auf Zugmaschinen dürfen Kinder unter 12 Jahren nur innerhalb der Fahrerkabine befördert werden.

Weitere Details zu den Grundregeln bei der Beförderung von Kindern finden Sie in der Infobroschüre zur Kindersicherung (siehe Download rechts). 

Bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen drohen neben einer Strafe bis 5.000 Euro auch eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Wichtig beim Kauf von Kindersitzen

  • Erkundigen Sie sich eingehend, welche Kindersitze für das eigene Auto geeignet sind bzw. empfohlen werden.
  • Überprüfen Sie, ob Ihr Auto ein ISOFIX-System hat, dieses verbindet den Kindersitz und Auto. Diese Investition lohnt sich nur für den Fall, dass Ihr Auto über diese Ausstattung verfügt.
  • Nur Kindersitz nach der neuesten ECE-Prüfnorm kaufen.
  • Kindersitz immer auf Alter, Gewicht und Größe des Kindes abstimmen. Nehmen Sie Ihr Kind deshalb unbedingt mit zum Kindersitzkauf.
  • Lassen Sie sich von den Experten beim Kindersitzkauf das richtige Angurten zeigen.

 

Kindersitze: ECE-Prüfzeichen

Grundsätzlich muss jeder Kindersitz ein ECE-Prüfzeichen besitzen. Auf jedem Sitz befindet sich ein Aufkleber oder Hinweis, der zeigt, ob nach der aktuellsten Version geprüft wurde.

  • Beim Kauf müssen alle Kindersitze zumindest der ECE-Regelung 44.04 entsprechen.
  • Bei der Verwendung müssen die Kindersitze mindestens der ECE-Regelung 44.03 entsprechen.
  • Verboten sind Kindersitze der Klasse 0,0+ und 1. Diese verwenden für die Rückhaltung des Kindes lediglich den Sicherheitsgurt des Fahrzeuges und kein sitzeigenes Gurtsystem.
  • Die Verwendung von Kindersitzen, die der ECE-Regelung Nr. 129 ("I-Size") entsprechen, ist seit 18.11.2014 erlaubt.

Wichtig beim Einbau des Kindersitzes

  • Sitz und Fahrzeug so fest wie möglich verbinden, denn je fester, desto wirksamer ist der Schutz.
  • Gurte so straff wie möglich fixieren.
  • Auf die richtige Gurtführung achten.
  • Niemals Eigenkonstruktionen bauen und verwenden!

 

Wichtig beim Angurten des Kindes

  • Gurte so eng wie möglich am Körper des Kindes führen und öfters nachziehen.
  • Auf korrekte Gurtführung achten und Gurtbänder nicht verdrehen.
  • Beckengurt auf Beckenhöhe einstellen.
  • Schultergurt über die Schulter laufen lassen.

 

Sicherung von Kindern in anderen Verkehrsmitteln

Viele Eltern sind mit Ihren Kindern auch in anderen Verkehrsmitteln unterwegs. Hier ein kurzer Überblick, wie die Sicherung in Omnibussen, Linienbussen und Motorrädern bzw. Motorfahrrädern funktioniert:

  • Omnibusse:

In modernen Reisebussen sind normalerweise die Sitzplätze mit Automatik-Beckengurten, in der ersten Sitzreihe sogar mit Dreipunktgurten ausgestattet. Kinder über drei Jahren müssen diesen Gurt ohne Ausnahme verwenden. Kinder unter drei Jahren nicht.

  • Linienbusse:

In Linienbussen, also öffentlichen Verkehrsbetrieben, sind keine Gurte vorgeschrieben. Daher besteht hier keine Anschnallpflicht.

  • Motorräder/Motorfahrräder:

Kinder dürfen auf Motorrädern erst ab dem 12. Lebensjahr mitfahren und dies auch erst dann, wenn sie mit den Füßen auch die Fußraster erreichen können. Bei Motorrädern, die zum Transport von zwei Personen geeignet sind, müssen Kinder bis zum 8. Lebensjahr mit speziellen Kindersitzen gesichert werden. Dieser muss fest mit dem Motorrad verbunden sein.

 

Ausnahmen bei der Kindersicherung

Bei körperlich beeinträchtigten Kindern oder bei Kindern, die zu groß für handelsübliche Kindersitze sind, wird vom Gesetzgeber nicht auf eine Sicherung bestanden. In diesen Fällen sollten Sie sich unbedingt eine Bestätigung bei der jeweiligen Wohnsitzbehörde ausstellen lassen.

Bei Stau darf das Kind zwar abgeschnallt werden, wir empfehlen Ihnen aber trotzdem, Ihr Kind auch in diesen Situationen angeschnallt zu lassen.

Nach österreichischem Recht sind auch professionelle Transportfahrzeuge wie Einsatzfahrzeuge, Krankentransportfahrzeuge, Taxis, Mietwägen mit Chauffeur von Hotels sowie Gästewägen bei dieser Regelung ausgeschlossen.