Besonderheiten im österreichischen Gesetz

Die österreichische Straßenverkehrsordnung und das heimische Führerscheingesetz weisen einige Besonderheiten auf, die für Österreicher vollkommen klar sind, im Ausland aber nicht nur für Kopfschütteln sondern auch zu Strafen führen kann. hier finden sie alle Informationen zu den österreichischen Eigenheiten.

Überziehungsfrist des Pickerls

Während in Österreich die §57a-Begutachtungsplakette bis zu vier Monate überzogen werden darf, ist dies in den meisten europäischen Ländern verboten bzw. nicht anerkannt und kann im Rahmen einer Verkehrskontrolle oder bei einem Unfall zu Problemen und Strafen führen. Daher sollte vor jeder Auslandsfahrt ein Blick auf das Pickerl geworfen werden, ob es noch gültig ist.

Die §57a-Begutachtung kann in allen ARBÖ-Prüfzentren durchgeführt werdne. Telefonnummern und Öffnungszeiten finden Sie hier.

"Code 111"

Wer mindestens fünf Jahre lang im Besitz einer Lenkerberechtigung der Fahrzeugklasse B (Pkw) ist, kann nach Absolvierung einer sechsstündigen Ausbildung in einem der drei ARBÖ-Fahrsicherheitszentren einen neuen Führerschein mit dem Code-Eintrag 111 beantragen. Dieser besagt, dass Motorroller bis zu 125 ccm gefahren werden dürfen. Neben Österreich gilt der Code 111 als Fahrerlaubnis für 125er-Roller noch in folgenden Ländern:

  • Italien
  • Portugal
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Lettland

Die Ausbildung für den Code-Eintrag 111 kann in allen drei ARBÖ-Fahrsicherheitszentren absolviert werden. Die praktische Fahrausbildung beinhaltet unter anderem Zielbremsen, Slalomfahren, Kurventechnik und Notbremsübungen. Die Kosten für den sechstündigen Kurs betragen 190 Euro, ARBÖ-Mitglieder genießen den Vorteilspreis von 145 Euro.

Praxistraining 125 cc

Informationen und Kursbuchung für den Code 111-Eintrag unter:

Rote Kennzeichen am Radträger

In Österreich sind bei Radlern die roten Kennzeichen am Heckradträger äußerst beliebt, da das läste Ummontieren der Nummerntaferl entfällt. doch vorsicht: Während die roten Kennzeichen in Österreich in der Straßenverkehrsordnung verankert sind, gilt diese Regelung nicht in allen anderen Ländern Europas. Daher sollte vor der Urlaubsfahrt das weiße Kennzeichen auf den Heckradträger ummontiert werden, damit es zu keinen Problemen oder Diskussionen mit ausländischen Behörden kommt.

L17-Führerschein

Auch wenn die Urlaubsfahrt bestens geeignet ist, um mit dem Nachwuchs notwendige Übungskilometer zu sammeln, sollte dies nur bei einem Inlandsurlaub oder ganz bestimmten Auslandsfahrten gemacht werden. Der L17-Schein ist nämlich nicht überall erlaubt, nur in Deutschland, England und Dänemark wird dieses Führerschein akzeptiert.