Tschechische Republik und Slowakei
Allgemeines
Tschechische Republik CZ
Staatsgebiet: 78.865 km2
Einwohner: 10,7 Mio.
Hauptstadt: Prag
Währung: Tschechische Krone (CZK) 100 Tschechische Kronen = € 4,00 (Richtkurs, Stand März 2025)
Slowakei SK
Staatsgebiet: 49.037 km2
Einwohner: 5,4 Mio.
Hauptstadt: Bratislava
Währung: Euro (EUR)
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Personaldokumente
Reisepass oder Personalausweis (muss jew. für die Aufenthaltsdauer gültig sein). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, sind eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten vorzuweisen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern. Die Tschechische Republik und die Slowakei sind Vollmitglieder des Schengen-Abkommens. Der Reisepass ist für den Grenzübertritt nicht erforderlich, doch für den Nachweis von Identität und Nationalität mitzuführen. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert.
CZ Bei ununterbrochenem Aufenthalt von mind. 31 Tagen ist eine Wohnsitzregistrierung vorgeschrieben.
SK Österreichische Reisende sind verpflichtet, ihren Aufenthalt innerhalb von 10 Tagen beim zuständigen Polizeikommissariat zu melden. Bei Bezug eines Hotels bzw. einer Pension geschieht dies automatisch beim Check-in.
Kfz-Papiere
Führerschein, Zulassungsschein Ist man mit einem fremden Fahrzeug unterwegs, ist eine Vollmacht des Zulassungsbesitzers notwendig (beim ARBÖ erhältlich).
Versicherungen
e-card wird anerkannt. Kranken-/Rückholversicherung und Reisekasko-Versicherung werden empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“) wird dringend empfohlen (bei Ihrer Kfz-Versicherung erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/
Tiere
Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis. Eine gültige Tollwutimpfung sowie die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip/ Tätowierung) müssen eingetragen sein (weitere Informationen beim Tierarzt).
Gesetzliche Feiertage
CZ 1. Jänner, 21. April, 1. Mai, 8. Mai, 5./6. Juli, 28. September, 28. Oktober, 17. November, 24.–26. Dezember
SK 1. Jänner, 6. Jänner, 18./21. April, 1. Mai, 8. Mai, 5. Juli, 29. August, 1. September, 15. September, 28. Oktober, 1. November, 17. November, 24.–26. Dezember
CZ, SK und ggf. regional geltende Feiertage
Tanken
E-Tankstellen auf www.chargemap.com
CZ Super Benzin (Natural 95), Super Plus (Natural 98), Diesel (Nafta)
SK Super Benzin (Natural 95), Super Plus (Natural 98), Diesel (Nafta)
Gesetzliche Bestimmungen
Alkohol: 0,0 Promille
Winterreifen: CZ situative Winterreifenpflicht von 1. November bis 31. März (bei unter 4 °C, Schnee, Schneematsch oder Eis) SK situative Winterreifenpflicht; bei winterlichen Straßenverhältnissen verpflichtend (Schnee, Schneematsch oder Eis), alternativ: Ganzjahresreifen
Schneeketten: CZ nur auf Schneefahrbahnen erlaubt SK bei Schnee- bzw. Eisfahrbahn erlaubt
Spikes: Verboten!
Mitführpflichten im Pkw
Reservereifen*, Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste für alle Insassen (Tragepflicht)
* Sofern ein Reserve- oder Notlaufreifen nicht serienmäßig vorhanden ist, ist ein Reparaturset oder -spray mitzuführen.
Hinweise
Die in Österreich geltende § 57a-Überziehungsfrist ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland zu fahren. Telefonieren am Steuer ist nur mit aktivierter Freisprecheinrichtung erlaubt. Licht-am-Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge. Bei einem Verkehrsunfall ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen (auch bei Parkschäden). Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.
CZ Rettungsgassenpflicht: Auf Straßen mit mind. 2 Spuren pro Richtung müssen Einsatzfahrzeuge in der Mitte zwischen den Spuren passieren können. Bei mehr als 2 Spuren pro Richtung weichen Lenker auf der äußersten rechten Spur nach rechts aus, alle anderen Lenker nach links. Kinder unter 36 kg und unter 1,50 m müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz gesichert werden. Für Radfahrer unter 18 Jahren besteht Helmpflicht. Geräte, die vor Radarkontrollen warnen, sind verboten.
SK Kinder kleiner als 150 cm und unter 36 kg müssen mit einem dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz auf der Rückbank gesichert werden. Kinder unter 12 Jahren und unter 1,50 m dürfen nur auf der Rückbank mitfahren. Beim Lenken von Mopeds bis 50 ccm ist ein „neuer“ Führerschein der Klasse AM (oder höher) verpflichtend, das Lenken von Mopeds ist erst ab 15 Jahren erlaubt. Für Radfahrer unter 15 Jahren besteht eine generelle Helmpflicht, für Radfahrer über 15 Jahren besteht außerhalb von Städten Helmpflicht.
Straßengebühren und Umweltzonen
Informationen siehe Broschüre „Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2025/2026“.
Tempolimits CZ/SK (in km/h)
In Ortsgebieten gilt generell das Tempolimit 50 km/h.
Fahrzeugkategorie | Freiland | Schnellstraße | Autobahn |
---|---|---|---|
Motorrad | 90 / 90 | 110 / – | 130 / 130* |
Pkw bis 3,5 t | 90 / 90 | 110 / – | 130 / 130 |
Pkw mit Anhänger bis 3,5 t | 80 / 90 | 80 / – | 80 / 90 |
* 90 km/h auf Stadtautobahnen
CZ 50 m vor einem Bahnübergang gelten 30 km/h, in verkehrsberuhigten Straßen 20 km/h.
Einfuhrbestimmungen
Zoll-Informationen für die Einreise am Landweg auf www.europa.eu bzw. für die Einreise am Luftweg auf www.iatatravelcentre.com
Wichtige Telefonnummern
Euro-Notruf 112
Feuerwehr 150, Polizei 158, Rettung 155
Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Tschechische Republik 00420
in die Slowakei 00421
Pannendienst
Kontaktieren Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Hilfe wird organisiert. Der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Classic deckt die Kosten für Pannenhilfe bis €200,–, der ARBÖ-Sicherheits-Pass.Gold sogar bis € 400,–.
Vertretungsbehörden
Tschechische Republik
Botschaft der Tschechischen Republik
1140 Wien, Penzinger Straße 11–13
Telefon (0043/1) 8995 81 11
E-Mail: vienna@mzv.gov.cz
Botschaft der Republik Österreich
151 15 Praha 5 – Smíchov, Viktora Huga 10
Telefon (00420) 257 090 511
E-Mail: prag-ob@bmeia.gv.at
Slowakei
Botschaft der Slowakischen Republik
1190 Wien, Armbrustergasse 24
Telefon (0043/1) 318 90 55-200
E-Mail: emb.vienna@mzv.sk
Botschaft der Republik Österreich
811 06 Bratislava, Hodzovo námestie 1/A
Telefon (00421/2) 5930 15 00
E-Mail: pressburg-ob@bmeia.gv.at
Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at
Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Folder auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle geschlechtsneutralen Begriffe im gleichen Sinne an alle Geschlechter.