Kanada

Allgemeines

Kanada CND
Staatsgebiet: 9.985.000 km2
Einwohner: 39,6 Mio.
Hauptstadt: Ottawa
Währung: Kanadischer Dollar (CAD)
1 Kanadischer Dollar = € 0,63 (Richtkurs, Stand März 2025)


Personaldokumente

Reisepass (muss bei der Ausreise noch mind. 1 Tag gültig sein), Visum (ab 6 Monaten Aufenthalt). Diese Regelung gilt auch für Minderjährige. Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise über den Luftweg zwingend eine elektronische Reisegenehmigung, die Electronic Travel Authorization (eTA), genauere Informationen auf www.canada.ca. Sind Minderjährige ohne Erziehungsberechtigte unterwegs, sind eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und eine Reisepasskopie des Erziehungsberechtigten vorzuweisen. Bei verschiedenen Familiennamen empfiehlt sich das Vorweisen der Heiratsurkunde der Eltern. Bei der Einreise wird bei einer Befragung durch die kanadische Einwanderungsbehörde (u. a. Zweck der Reise, für den Aufenthalt ausreichend finanzielle Mittel etc.) die tatsächliche Aufenthaltsdauer festgelegt und im Reisepass vermerkt. Cremefarbener Notpass wird akzeptiert.

 

Kfz-Papiere

Führerschein mit Übersetzung in englischer Sprache (beim ARBÖ erhältlich) oder in französischer Sprache wird für 2 bis 6 Monate anerkannt (je nach Provinz), Zulassungsschein.

 

Versicherungen

e-card wird nicht anerkannt. Auslandsreise- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen (beim ARBÖ erhältlich). Bei einer aktuellen Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium können Versicherungen Ausschlussgründe geltend machen und sich leistungsfrei stellen. Genauere Länderinformationen auf www.bmeia.gv.at
Es besteht Haftpflichtversicherungszwang für jeden Lenker (nicht das Kfz).

 

Devisenbestimmungen

CND Unbegrenzte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, aber Deklarationspflicht bei Beträgen ab (umgerechnet) 10.000 CAD.

 

Gesetzliche Feiertage

1. Jänner, 18. April, 1. Juli, 1. September, 30. September, 25. Dezember

 

Zeitzonen

In Kanada gibt es 6 Zeitzonen: z. B. Ottawa MEZ –6 Stunden, Vancouver MEZ – 9 Stunden.

 

Tanken

E-Tankstellen auf www.chargemap.com
Bleifreies Normalbenzin 87–91 (regular gas/unleaded gas), Bleifrei Super 90–95 (mid-grade gas/plus gas), Bleifrei Super Plus 98–100 (premium gas/supreme gas), Diesel (gasoil) Teilweise werden nur Kreditkarten akzeptiert; oft Selbstbedienung.
Bleifrei wird mit „unleaded“ gekennzeichnet.

 

Mietfahrzeuge

Leihwagenfirmen verlangen von Kunden meist ein Mindestalter von 25 Jahren. Genaue Informationen zu den Anmietbedingungen sind zeitnah bei den Leihwagenfirmen einzuholen. Über das Mindestalter hinaus kann ein Maximalalter gelten. Erforderlich sind in der Regel der nationale Führerschein (ggf. in Verbindung mit der Führerscheinübersetzung), ein entsprechender Versicherungsschutz, die Kreditkarte wird als Kaution hinterlegt. Der Preis des Leihfahrzeugs richtet sich nach Fahrzeugtype und Leihdauer. Bei der Anmietung ist mit der Leihwagenfirma abzuklären, wie man z.B. im Pannenfall vorgeht.

 

Verkehrsbestimmungen

Wenn nicht anders beschildert, gelten im Ortsgebiet 40–50 km/h, im Freiland 80–110 km/h. 

Generelle Bestimmungen

  • Bei polizeilichen Verkehrskontrollen müssen alle Insassen im Fahrzeug sitzen bleiben und die Fahrzeugtüren geschlossen halten. Der Lenker muss sein Wagenfenster öffnen und beide Hände gut sichtbar am Lenkrad lassen. Den Anweisungen von Polizeibeamten muss Folge geleistet werden. An haltenden Schulbussen mit eingeschaltenen Warnblinkern darf nicht vorbeigefahren werden. Diese Regelung gilt teils auch für den Gegenverkehr.
  • Licht-am-Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge.

 

Alkohol/ Tabak

Alkohol:
0,5 Promille; 0,0 Promille bei unter 2 Jahren Führerscheinbesitz und für Lenker unter 21 Jahren; Alkoholika müssen im Kofferraum transportiert werden.

Es besteht absolutes Rauchverbot im Fahrzeug, wenn Minderjährige mitfahren. Es gelten strenge Bestimmungen, die je nach Bundesstaat/ Provinz variieren können. Weitere Informationen auf www.bmeia.gv.at

 

Straßengebühren und Umweltzonen

Informationen siehe Mautgebühren und Umweltzonen Europa 2025/2026.

 

Einfuhrbestimmungen

Zoll-Informationen für die Einreise am Luftweg auf www.distilledspirits.org  auf  www.tsa.gov sowie auf
www.iatatravelcentre.com 

 

Wichtige Telefonnummern

Notruf 
Feuerwehr/ Polizei/Rettung 911

Vorwahl
nach Österreich 0043
nach Kanada 001

 

Vertretungsbehörden

Kanadische Botschaft
1010 Wien, Laurenzerberg 2
Telefon (0043/1) 531 383 000
E-Mail: vienna@international.gc.ca


Botschaft der Republik Österreich
Ottawa, Ontario K1N 6M7, 445 Wilbrod Street
Telefon (001/613) 789 14 44
E-Mail: ottawa-ob@bmeia.gv.at

Angaben für österreichische Staatsbürger. Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der ARBÖ keine Gewähr. Informationen zu aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf www.bmeia.gv.at