News Burgenland

Helmpflicht für E-Scooter muss kommen!

.

Aufgrund der dramatisch gestiegenen Unfallzahlen will der ARBÖ Burgenland eine Helmpflicht für alle E-Scooter-Fahrer. Allein im vergangenen Jahr mussten nach Stürzen 7.500 Personen im Spital behandelt werden, was eine Zunahme um 25 Prozent im Vergleich zu 2023 war. Die Hälfte aller Verletzungen betraf den Kopfbereich. „Diese Zahlen belegen, dass eine allgemeine Helmpflicht absolut sinnvoll ist“, führt Martin Heissenberger, Landesdirektor des ARBÖ im Burgenland, aus. „Es muss Ziel sein, den Schutz der Fahrer der kleinen elektrobetriebenen Roller zu erhöhen. Deshalb braucht es rasch eine gesetzliche Regelung“, will der ARBÖ Burgenland. Kinder bis zum zwölften Lebensjahr sind schon jetzt verpflichtet, einen Helm zu tragen, wenn sie mit ihren Geräten auf den Straßen unterwegs sind. 

 

Mit zwölf Jahren endet die gesetzliche Helmpflicht, was nicht gut ist, wie die hohe Anzahl der Verletzten mit Kopfverletzungen zeigt. Deshalb muss für Jugendliche und Erwachsene die Helmpflicht ebenso gelten. Die große Zahl an Unfällen zeigt, eine Gesetzesnovelle wäre notwendig“, meint Heissenberger.

E-Scooter werden immer populärer, viele Erwachsene, Kinder und Jugendliche nutzen die kleinen, mit Elektromotor ausgerüsteten Roller in der Freizeit und im Alltag. „Man sieht immer mehr dieser flinken Fahrzeuge im Straßenverkehr. Denn kürzere Strecken können damit schnell, bequem und auch umweltfreundlich zurückgelegt werden“, sagt Heissenberger. Doch es gibt ein klares Regelwerk, wie die Elektroroller im Straßenverkehr bewegt werden müssen, und welche technischen Bestimmungen für die Zweiräder mit E-Antrieb gelten“, meint der ARBÖ-Experte. Die geltende Straßenverkehrsordnung und die technischen Bestimmungen für E-Scooter sollten unbedingt eingehalten werden, damit die dramatischen Unfallzahlen wieder sinken. Denn schließlich gehe es um die Sicherheit der E-Scooter-Piloten wie auch aller anderen Verkehrsteilnehmer und hier im Speziellen der Fußgänger, erklärt Heissenberger.

Rechtlich gesehen gelten für E-Scooter, die maximal 25 km/h schnell sein dürfen, die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Man muss sich daher an die gesetzlichen Bestimmungen für Räder oder E‑Bikes halten. Die elektrisch betriebenen Roller dürfen nur auf Radwegen, auf Mehrzweckstreifen oder Straßen benutzt werden. Fußgängerwege sind für E-Scooter eine absolute Verbotszone. Im Fall eines Unfalls mit einem Pkw oder Fußgänger kann der Lenker des E-Scooters oder dessen Erziehungsberechtigte haftbar gemacht werden.

Auf keinen Fall darf man zu zweit mit einem E-Scooter fahren, das ist ausnahmslos verboten. Die Geräte sind für nur eine Person konstruiert. Rahmen, Bremsen und Räder sind nicht auf das Gewicht von zwei Personen ausgelegt. Stehen zwei Menschen auf einem E-Scooter, hat das Auswirkungen auf das Fahrverhalten, und es kann zu Stürzen kommen.

Mädchen und Burschen dürfen einen E-Scooter ohne Aufsichtsperson erst ab zwölf Jahren oder mit einem Fahrradausweis allein im Straßenverkehr bewegen.

Der ARBÖ empfiehlt auch, beim Kauf auf die Qualität der Geräte zu achten. „Billige E-Scooter sind oftmals nicht gut verarbeitet. Die verwendeten Bauteile wie Bremsen, Räder oder Lager können minderwertig sein. Auch das führt immer wieder dazu, dass es zu dramatischen Stürzen und Verletzungen kommt. Deshalb sollten E-Roller nur im guten Fachhandel gekauft werden“, empfiehlt ARBÖ Burgenland.

 

Informationen des ARBÖ zum Datenschutz gemäß Art. 13 der DSGVO finden Sie unter: www.arboe.at/datenschutz