Freizeit-Sicherheits-Pass

Rundumschutz in der Freizeit

Der Freizeit-Sicherheits-Pass schützt Sie bei Kurzurlauben und Reisen in Österreich und Europa, unabhängig davon mit welchem Verkehrsmittel Sie unterwegs sind. Der Pass wurde speziell für jene Personen entwickelt, die gerne zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind und jene Personen, die noch  keinen Führerschein haben.

Somit ist er die perfekte Ergänzung zur ARBÖ-Rad- und Freizeit- sowie free4u-Mitgliedschaft (für alle bis 19 Jahre).
 

So hilft der Freizeit-Sicherheits-Pass

  • Einmal kurz nicht aufgepasst, ist ein Schi- oder Snowboardunfall schnell passiert. Wir fliegen Sie im Ernstfall mit einem Notarzt- oder Rettungshubschrauber in das nächstgelegene Krankenhaus und schützen vor den hohen Kosten. 
  • Werden Sie im Ausland krank oder haben Sie einen Unfall, steht Ihnen die beste medizinische Versorgung zu. Wir übernehmen die Spitalskosten. 
  • Wir helfen auch, wenn Ihre Bankomatkarte gestohlen wurde oder Sie Ihr Handy verloren haben. 
     

Ihre Vorteile mit dem Freizeit-Sicherheits-Pass

  • Organisation von Bargeldübermittlung ins Ausland
  • Hubschrauberrettung
  • Krankenbesuch durch einen Familienangehörigen, Krankenrückholung und Krankenversicherung im Ausland
  • Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten im Falle eines Diebstahls im Ausland
  • und vieles mehr…

Freizeit-Sicherheits-Pass

Es braucht nicht immer einen Motor oder viele PS, um in Fahrt zu kommen. Wenn Sie ohne Auto, Motorrad oder Moped im In- und Ausland unterwegs sind, ist der Freizeit-Sicherheits-Pass um nur € 33,20 der richtige Schutz!
Jetzt bestellen!

Der ARBÖ wird als Versicherungsagent gemäß 137f GewO für folgende Versicherungsanstalten tätig: Versicherungsanstalten: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group und Wüstenrot Versicherungs-AG; Versicherungsagent: ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs, Eintragung im GISA, GISA-Zahl: 24279826; Kostenlose Beschwerdemöglichkeit: Beschwerdestelle über Versicherungsvermittler im BMAW, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung VI/A/1 (Gewerberecht), Stubenring 1, 1010 Wien, MMag. Stefan Trojer, 01-71100/805782, stefan.trojer(at)bmaw.gv.at