Pickerl – Die §57a-Begutachtung

Was ist die §57a-Pickerl-Begutachtung?

Bei der §57a-Pickerl-Begutachtung werden von uns über 130 Funktionen Ihres Fahrzeugs überprüft und kontrolliert. Die Pickerl-Überprüfung stellt die gesetzeskonforme Verkehrs- und Betriebssicherheiten Ihres Fahrzeugs sicher.

Sollten Mängel oder notwendige Reparaturen von uns festgestellt werden, informieren und beraten unsere Techniker Sie gerne individuell über das weitere Vorgehen.

Die §57a-Begutachtung wird in allen ARBÖ-Prüfzentren in ganz Österreich durchgeführt. 

Wann ist die "Pickerl"-Überprüfung fällig?

Die Fälligkeit der Pickerl-Überprüfung richtet sich nach dem Erstzulassungsmonat Ihres Pkw (M1) und Anhänger (O1 und O2) und lässt sich mit der „3-2-1“-Regel leicht bestimmen:

  • Drei Jahre nach der Erst-Anmeldung Ihres Fahrzeugs muss das Pickerl zum ersten Mal gemacht werden.
  • Zwei Jahre nach der letzten Überprüfung wieder.
  • Ab dem Alter von fünf Jahren muss Ihr Fahrzeug jedes Jahr zur Überprüfung.
  • Lkw der Klasse N1 werden auch beim ARBÖ begutachtet. Diese Fahrzeugklasse kann drei Montate vor Ablauf des Pickerls überprüft werden, Überziehungsfrist gibt es keine.
  • Die ,,3-2-1“-Regel gilt neben dem bereits erwähnten auch ab dem 01.03.2020 für Motorräder und Mopeds. Falls Ihr Fahrzeug vor dem 01.03.2020 zugelassen wurde und es anschließend in die ,,3-2-1“-Regel hineinfällt, kann bei den zuständigen Zulassungstellen eine Korrekturplakette angefordert werden. 

Pkw "Pickerl"-Fristen

Was, wenn das Pickerl abgelaufen ist?

Bei abgelaufenem Pickerl kann mit einer hohen Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro gerechnet werden. Diese Geldstrafe kann sowohl für den Zulassungsbesitzer als auch für den Lenker des Fahrzeugs verhängt werden, denn dieser muss sich über die Gültigkeit des Pickerls jeweils vor Fahrtantritt vergewissern.

Weitreichende Folgen bei Unfall und abgelaufenem Pickerl

Im Falle eines Unfalls kann ein abgelaufenes Pickerl weitreichende Folgen haben. Und zwar in den Fällen, in denen der Unfall aufgrund eines Mangels am Fahrzeug verursacht wurde, der im Zuge einer Pickerl-Begutachtung behoben worden wäre. Hier werden Fahrzeugbesitzer und Lenker zur Verantwortung gezogen. Die Versicherung übernimmt möglicherweise keine Haftung, die Unfallkosten sind oft selbst zu tragen.

Was kostet die §57a-"Pickerl"-Begutachtung beim ARBÖ?

Die ARBÖ-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ARBÖ-Prüfzentrum in Ihrer Nähe stehen Ihnen für Preisanfragen sehr gerne zur Verfügung. Hier finden Sie Ihr nächstgelegenes ARBÖ-Prüfzentrum. 

Schnell und unkompliziert zum Pickerl

Einen Termin für die §57a-"Pickerl-Begutachtung bekommen Sie schnell und einfach

Zur schnelleren Abwicklung halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer bereit. Diese finden Sie auf Ihrer ARBÖ-Klubkarte.

Zum Termin nehmen Sie bitte Ihren Zulassungsschein in Papier- oder Scheckkartenformat mit. Der neue digitale Zulassungsschein reicht für die Begutachtung nicht aus. 

Terminvereinbarung für die Pickerl-Überprüfung

Vereinbaren Sie am besten gleich telefonisch einen Termin für die nächste §57a-"Pickerl"-Begutachtung. Für eine weiterhin gute und reibungslose Fahrt.
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