"Pickerlfriedhof" auf der Windschutzscheibe kann Probleme machen

Für Autofahrer, die viel auf Europas Straßen unterwegs sind, kann es schon mal eng werden auf der Windschutzscheibe. Autobahnvignetten, Umweltplaketten, Parkpickerl, Begutachtungsplakette, Firmenparkberechtigungen und womöglich noch einige Erinnerungsstücke aus dem Vorjahr - und schon gleicht die Frontscheibe des Pkw einem Panini-Album.

Immer wieder erreichen den ARBÖ Anfragen verunsicherter Autofahrer, die wissen wollen, wie viele Pickerl und Plaketten auf der Frontscheibe kleben dürfen und wo genau sie anzubringen sind. Es gab auch Beschwerden, dass ARBÖ-Mitglieder bei der Urlaubsreise Probleme mit der Polizei hatten.
Am Beispiel eines Wiener Autobesitzers, der beruflich wie privat viel in den Nachbarstaaten unterwegs, zeigt der ARBÖ die Pickerlproblematik auf: Auch ohne "Altlasten", d.h. abgelaufene Vignetten, können auf der Windschutzscheibe jede Menge an benötigten Plaketten abgebracht sein, vom Parkpickerl für Wien über Begutachtungsplakette, deutsche Umweltplakette, österreichische, slowenische, tschechische, slowakische und Schweizer Autobahnvignette bis hin zur Mobilitätsvignette. Eingeschränkt durch einen Blendstreifen, auf dem keine Plaketten angebracht werden dürfen, kann es ziemlich voll werden auf der Windschutzscheibe. Abhilfe kann zumindest etwas die digitale Vignette in Österreich schaffen. 

"Mit einer Strafe hat der Fahrzeuglenker prinzipiell nicht zu rechnen, wenn Vignetten & Co. "gut sichtbar", nicht Sicht behindernd und nach jeweiligen Landesbestimmungen der Mautbetreiber angebracht sind. Man muss die Anbringungsregeln beachten und sollte abgelaufene Vignetten entfernen. Bei Auslandsfahrten ist es ratsam, sich nach den Landesvorschriften zu erkundigen", sagt ARBÖ-Rechtsexpertin Mag. Christine Krandl.

Heimische Lenker sollten laut ARBÖ nicht mehr als zwei österreichische Vignetten auf der Windschutzscheibe angebracht haben - solange die Sicht jedoch nicht behindert ist, gibt es keine Beschränkung der Anzahl und auch keine Strafen. Strenger ist da die Slowakei: Sie erlaubt keine alten, ungültigen slowakischen Plaketten. Auch Slowenien verlangt die Entfernung der alten Vignette(n). Während diese Länder die Anbringung der Vignette am oberen Rand der Windschutzscheibe oder an der linken Seite vorschreiben, muss eine tschechische hingegen rechts unten auf der Beifahrerseite aufgeklebt werden, warnt der ARBÖ. Deutschland hat für die Umweltplakette keine einheitliche Regel, sie muss lediglich gut erkennbar im "Randbereich der Innenseite" angebracht sein. Eine Schweizer Vignette ist am linken Scheibenrand aufzukleben. Auf alle Fälle sollten abgelaufene Vignetten immer entfernt werden, um einen "Pickerlfriedhof" tunlichst zu vermeiden. Bei slowenischen oder schweizerischen ist das gar nicht so leicht - sie lassen sich nur schwer lösen. Der ARBÖ empfiehlt die Entfernung gleich nach dem Urlaub, so die Vignette nicht mehr gebraucht wird. Je kürzer sie klebt, desto einfacher lässt sie sich ablösen.

Länder wie Tschechien, Slowenien oder Ungarn (mit seinem fehleranfälligen elektronischen Mautsystem) verlangen bei Kontrollen übrigens eine Rechnung über den Vignettenerwerb. "Selbst wenn die Vignette bereits abgelaufen ist, muss der Zahlschein aufbewahrt werden, um bei nachträglichen Forderungen einen Zahlungsbeweis zu haben", so ARBÖ-Rechtsexpertin Krandl abschließend.