Vollmacht für allein reisende Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im In- und Ausland alleine bzw. nicht mit ihren Erziehungsberechtigten sondern zum Beispiel mit ihren Großeltern unterwegs sind, benötigen eine Einverständniserklärung ihrer Obsorgeberechtigten. Diese Bestätigung oder Vollmacht dient der Sicherheit der Kinder und Jugendlichen, da nicht in allen europäischen Ländern Kinder und Jugendliche ohne Begleitung von Obsorgeberechtigten unterwegs sein dürfen.