Häufig gestellte Fragen zur Unternehmenskarte

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und passende Antworten zum Digitalen Tachograph, speziell zur Unternehmenskarte.

Wichtiger Hinweis zur Unternehmenskarte

Vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeuges beziehungsweise des Kontrollgerätes/Fahrtenschreibers muss die Unternehmenskarte gesteckt werden, weil erst dann, die infolge aufgezeichneten Daten aus dem Kontrollgerät/Fahrtenschreiber heruntergeladen werden können.

Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät/Fahrtenschreiber gespeichert sind. Die Karte ist anderen Unternehmen gegenüber gesperrt.

Vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeuges bzw. des Kontrollgerätes/Fahrtenschreibers muss die Unternehmenskarte gesteckt werden, weil erst dann, die infolge aufgezeichneten Daten aus dem Kontrollgerät/Fahrtenschreiber heruntergeladen werden können.

Auf der Unternehmenskarte sind folgende Daten ersichtlich:

  • Name des Unternehmens
  • Gültigkeitsdauer
  • Ausstellende Behörde
  • Kartennummer
  • Anschrift des Unternehmens

Die Karte beinhaltet Identifikationsdaten und Daten zu den Vorgängen (Daten sperren und Herunterladen).

Identifikationsdaten:

  • Kartennummer
  • Ausstellungsland, -organ, -datum
  • Gültigkeitsdauer
  • Unternehmensnamen und –adresse
  • Daten zu den Vorgängen die ausgeführten Aktivitäten (Kontrollgerät/Herunterladen der Karte)
  • Zeitraum des Herunterladens
  • Fahrzeugregistrierung und Registrierungsbehörde

Anträge auf Ausstellung einer Unternehmenskarte können bei Autofahrerclubs wie ARBÖ oder ÖAMTC gestellt werden.

Für die Antragstellung zur Ausstellung einer Unternehmenskarte bei Autofahrerclubs wie ARBÖ oder ÖAMTC müssen folgende Angaben gemacht und durch firmenmäßige Zeichnung (Stempel und Unterschrift) bestätigt werden:

  • Identität des Unternehmens, wie Name, Anschrift oder Sitz des Unternehmens, bei Gewerbetreibenden auch Firmenbuch- oder Gewerberegisternummer
  • Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug mit inländischem Kennzeichen eingesetzt wird, das zwar nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fällt, aber mit einem Kontrollgerät/Fahrtenschreiber ausgerüstet ist; in diesem Fall ist die Vorlage des Zulassungsscheines (in Kopie) erforderlich 
  • Begründung, wenn mehrere Unternehmenskarten beantragt werden.

Ein Unternehmen kann über maximal 62 Unternehmenskarten verfügen.

Dies ist abhängig von der Struktur und Strategie des Unternehmens.

Nein.

Es kann bei Autofahrerclubs wie ARBÖ oder ÖAMTC eine Ersatzkarte beantragt werden. Muss eine neue Unternehmenskarte aufgrund eines Diebstahls oder Verlustes neu beantragt werden, wird die Karte nach fünf Werktagen ab Beantragung zugestellt. Es ist aufgrund der genannten Frist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Unternehmenskarte zu stellen.

Es kann bei Autofahrerclubs wie ARBÖ oder ÖAMTC eine Ersatzkarte beantragt werden. Muss eine neue Unternehmenskarte aufgrund eines Defekts neu beantragt werden, wird die Karte nach fünf Werktagen ab Beantragung zugestellt. Es ist aufgrund der genannten Frist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Unternehmenskarte zu stellen.

Es kann bei Autofahrerclubs wie ARBÖ oder ÖAMTC eine Erneuerungskarte beantragt werden. Im Regelbetrieb werden die Kontrollgeräte-/Fahrtenschreiberkarten nach spätestens 15 Werktagen ab Beantragung eingeschrieben übermittelt. Es ist aufgrund der genannten Frist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Unternehmenskarte zu stellen.

Genau wie die Schaublätter müssen die Aufzeichnungen von jeder Lenkerin, jedem Lenker für zwei Jahre aufbewahrt werden. Weil die Daten auf der Fahrerkarte zyklisch überschrieben werden, muss spätestens alle 28 Tage eine Kopie der Daten erstellt werden. Im Fall des Kontrollgerätes/Fahrtenschreibers sind ebenfalls die gespeicherten Daten nach einer vorgesehenen Frist, herunterzuladen.

Nähere Bestimmungen im § 17a Arbeitszeitgesetz /AZG).

Die Unternehmerkarte kann mindestens 230 Aufzeichnungen von Aktivitäten erfassen.

Auf der Unternehmenskarte werden keine Lenkerdaten und Lenkaktivitäten gespeichert.

Die zum Herunterladen benötigte Hardware (z.B. PC, Laptop, Kartenleser, Schnittstellenkabel etc.) ist am freien Markt erhältlich (z. B. Gerätehersteller, WKO, usw.).

Die Mieterin, der Mieter des Fahrzeuges ist für den Datendownload sowie die Aufbewahrung der Datensätze verantwortlich. Grundsätzlich ist der Datendownload nach dem Arbeitszeitgesetz nur für jene Unternehmer verpflichtend, die unselbständige Arbeitnehmende (Lenkerinnen/Lenker) beschäftigen.

Vor der Vermietung ist zu klären, wie der Datendownload abgewickelt wird. Entweder durch die eigene Unternehmenskarte (Mieterin/Mieter) oder durch externe Dienstleister (ermächtigte Werkstätten, Vermieter, externe Dienstleister).

Die Sperre muss nicht aufgehoben werden, sondern wird durch Stecken einer Unternehmenskarte der Firma B zurückgesetzt. Firma B hat dann nur Zugriff auf Daten welche in weiterer Folge gespeichert werden. Wird dann erneut die Unternehmenskarte der Firma A gesteckt, ist diese dazu befähigt, die zuvor aufgezeichneten und gegebenenfalls die infolge aufgezeichneten Datensätze herunterzuladen.

Nein. Die Mieterin, der Mieter ist im Sinne des Arbeitszeitgesetzes für die ordnungsgemäße Aufbewahrung ihrer/seiner Daten selbst verantwortlich.

Grundsätzlich ist eine derartige Vorgehensweise möglich, jedoch ist die Mieterin, der Mieter für eine korrekte und vollständige Aufzeichnung und Aufbewahrung der Lenk- und Ruhezeiten eigenverantwortlich.

Als Nachweis für eine Vermietung dienen schriftliche Vereinbarungen sowie Mietverträge.

Um der gesetzlichen Verpflichtung der Planung der Lenkerinnen/Lenker nachkommen zu können, ist der Zugang zu den Vortätigkeiten der unternehmensfremden Lenkerin, des unternehmensfremden Lenkers notwendig. Geeignete Mittel sind Ausdrucke der unmittelbaren Vortätigkeit (auch bei anderen Unternehmen) oder das Auslesen der Fahrerkarte. Nur so kann gewährleistet werden, dass die vorgesehenen täglichen bzw. wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden können.

Einen Drucker gibt es, um jederzeit einen Ausdruck der Daten zum Zweck der Kontrolle zu ermöglichen. Wenn Ihre Fahrerkarte verloren geht, gestohlen wird oder defekt beziehungsweise ungültig ist, müssen Sie täglich einen Ausdruck als Aufzeichnung Ihrer Aktivitäten anfertigen.

Für die Unternehmenskarte ist bei der Beantragung ein Kostenersatz von Euro 85,- zu entrichten.

Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig.


Downloads Unternehmenskarte

Informationsblatt Unternehmenskarte
10.07.2020 (PDF, 231,2 kB)

Antragsformular Unternehmenskarte Version 5-6
10.07.2020 (PDF, 172,1 kB)