Leistungen aus dem Sicherheits-Pass im Ausland im Zusammenhang mit dem Coronavirus

 

Informationsstand: 11. März 2020

Grundsätzlich gilt: Bei bestehender Reisewarnung (bei Reiseantritt) für ein Land oder ein Gebiet besteht keine Leistung aus dem ARBÖ-Sicherheits-Pass. Ob eine Reisewarnung für ein bestimmtes Land oder Gebiet besteht, kann auf der Website des Außenministeriums unter folgendem Link recherchiert werden: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/

 

Reisen in Regionen ohne Reisewarnung

 

Erkrankung

Bei einer Erkrankung werden eventuell anfallende Arzt- oder Krankenhauskosten im Rahmen der Sicherheits-Pass-Bedingungen übernommen (der Versicherungsfall ist grundsätzlich über die EKVK = Europäische Krankenversicherungskarte abzuwickeln, der Restbetrag beim ARBÖ einzureichen). Ein Rücktransport ist nicht gedeckt.

Die EKVK gilt in folgenden Ländern bzw. Gebieten:

  • EU bzw. EWR Mitgliedstaaten
  • Schweiz
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Bosnien-Herzegowina

In Österreich ist die EKVK die Rückseite der E-Card. 

Folgendes ist zu beachten: Für Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina ist zu beachten, dass die EKVK dem für den Aufenthaltsort in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorzulegen ist und in eine gültige Anspruchsbescheinigung umgetauscht werden muss.

Weitere Informationen zur EKVK sind unter folgenden Link abrufbar: https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.678568

 

Quarantäne

Befindet sich der Sicherheits-Pass-Inhaber in Quarantäne, besteht keine Deckung aus dem Sicherheits-Pass.

 

ACHTUNG! Der ARBÖ-Sicherheits-Pass beinhaltet keine Stornoversicherung, daher werden auch keine Stornokosten übernommen.