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Ab 20. Mai werden Verbrauchsdaten im Zuge der Pickerlüberprüfung erhoben
Mit 20. Mai kommt es zu einer wesentlichen Änderung im Rahmen der regelmäßig durchzuführenden Pickerl-Begutachtung: Ab diesem Datum werden über eine Softwareschnittstelle im Fahrzeug die Verbrauchsdaten ausgelesen und in weiterer Folge an eine Datenbank der Europäischen Kommission übermittelt. Von dieser Änderung sind alle Fahrzeuge betroffen, die seit 1.1.2021 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden und der aktuellen Abgasklasse „6d“ oder „6e“ (ab Herbst 2023) entsprechen. Bei älteren Fahrzeugen werden keine Verbrauchswerte ausgelesen.
Grundsätzlich ist die Erhebung der Verbrauchsdaten ein positiver Ansatz, um realistische Verbrauchswerte zu ermitteln und wodurch Konsumentinnen und Konsumenten ehrlich über den zu erwartenden Treibstoffverbrauch informiert werden können. Die ab Mitte Mai gültige Verordnung sieht der ARBÖ dennoch kritisch, wie KommR Mag. Gerald Kumnig, Generalsekretär des ARBÖ ausführt: „Für die reine Erhebung der Verbrauchsdaten je Fahrzeugmodell wäre es ausreichend gewesen, die ersten elf Stellen einer Fahrgestellnummer zu übermitteln. Gemäß den derzeitigen Vorgaben, wird jedoch die gesamte 17-stellige Fahrgestellnummer ausgelesen und übermittelt wodurch eine Anonymisierung der Daten nicht vorhanden ist. Das ist ein weiterer Schritt in Richtung ,gläserner Bürger‘ und daher abzulehnen. Da die Daten bis zu 20 Jahre gespeichert werden können, ist eine Einhaltung aller datenschutztechnisch relevanten Bestimmungen unerlässlich.“
Der ARBÖ weist jedenfalls daraufhin, dass jeder Fahrzeughalter vor der §57a-Begutachtung die Erhebung und Übermittlung der Verbrauchswerte ablehnen kann. „Wichtig ist, dass die Verbraucherinteressen geschützt werden und der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin die Datenhoheit behält“, so KommR Mag. Gerald Kumnig abschließend.