Rettungsgasse seit 1. Jänner 2012 Pflicht

Schnellere Zufahrt der Einsatzkräfte erhöht Überlebenschancen

Rettung, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte sind um bis zu vier Minuten schneller vor Ort, die Überlebenschancen von Unfallopfern steigen um bis zu 40 ProzentDie Rettungsgasse rettet Leben! Rettungsgassen sind seit 1. Jänner 2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen. „Wer schnell hilft, hilft doppelt. Für Rettung, Feuerwehr und Polizei zählt im Ernstfall jede Sekunde. Die Rettungsgasse soll die Helferinnen und Helfer bei ihrer Arbeit unterstützen“, so Doris Bures, die damalige Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.

Wo wird die Rettungsgasse wie gebildet?


Auf zweispurigen Fahrbahnen:

  • Alle Fahrzeuge auf der linken Fahrbahn ordnen sich am linken Fahrbahnrand der linken Spur ein.
  • Alle anderen Fahrzeuge weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.

Auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen:

Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren soweit wie möglich nach rechts.

Die Rettungsgasse muss auf Autobahnen, Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung gebildet werden. Auf allen anderen Straßen bzw. auch den Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen ohne bauliche Mitteltrennung wird keine Rettungsgasse gebildet. Hier gilt wie bisher: Machen Sie den Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr, Rettung und Polizei so gut und schnell wie möglich Platz!

Wann wird die Rettungsgasse gebildet?

Wenn es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen zu stockendem Verkehr oder Stau kommt. 

ACHTUNG: Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden. UND: Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Slowenien. In Österreich ist die Bildung einer Rettungsgasse bei Staubildung VERPFLICHTEND! Verkehrsteilnehmer, die unberechtigt die Rettungsgasse befahren oder ein Einsatzfahrzeug behindern, müssen mit hohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro rechnen.

Wer darf Rettungsgassen befahren?

Polizei, Feuerwehr, Rettung, Fahrzeuge des Straßendienstes oder Pannendienste.