Einreisebestimmungen für Österreich

Einreisebestimmungen für Österreich

 

Bei der Einreise  nach Österreich gelten für Staaten und Gebiete mit sehr hohem epidemiologischem Risiko (Anlage 1 laut COVID19-Einreiseverordnung) sowie für Staaten und Gebiete mit hohem epidemiologischem Risiko (Anlage 2) Beschränkungen.

Personen, die aus Staaten oder Gebieten, die sich auf der Anlage 1 befinden, müssen einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr mitführen (3G-Nachweis), eine Registrierung vornehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne kann frühestens am 5. Tag mit einem negativen Coronatest beendet werden.

Personen, die aus Staaten oder Gebieten, die sich  auf der Anlage 2 befinden, müssen einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr in Forme eines negativen Coronatests mitführen. Es werde nur negative PCR-Tests , die nicht älter als 48 Stunden sind, akzeptiert. Es gibt unter anderem Ausnahmen für Personen, die aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen keinen Test machen können und für Personen, die eine Bestätigung für eine überstandene COVID-19-Infektion innerhalb der letzten 90 Tage vorlegen können.

Derzeit befindet sich kein Staat oder Gebiet auf der Anlage 1 oder 2  der COVID19-Einreiseverordnung.


Sie finden die Verordnung für die Einreise nach Österreich mit dem genauen Wortlaut und den detaillierten Bestimmungen hier.