Aufgehobene Kurzparkzonen
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie werden in zahlreichen Städten und Gemeinden Österreichs die Kurzparkzonen ganz oder teilweise aufgehoben. Unsere Experten vom ARBÖ-Informationsdienst tragen hier ihre Recherchen zusammen und erstellen eine Auflistung dieser Aufhebungen.
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Neusiedl am See: Die Parkraumbewirtschaftung ist voraussichtlich bis 08.02.2021 ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt werden wieder Gebühren eingehoben
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St. Pölten Die Gebührenpflicht der Kurzparkzonen ist zwischen bis 07.02.2021 aufgehoben. Die maximale Parkdauer von 3 Stunden bleibt auch in dieser Zeit bestehen. Eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit ist zu verwenden
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Stadt Salzburg: sowohl die gebührenpflichtigen als auch die gebührenfreien Kurzparkzonen werden bis einschließlich 07.02.2021 nicht überwacht.
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Villach: Die Gebührenpflicht der Kurzparkzonen ist zwischen 07.02.2020 aufgehoben. Die maximale Parkdauer von 3 Stunden bleibt auch in dieser Zeit bestehen. Eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit oder ähnliche Methoden sind zu verwenden
Stand vom 05.02.2021
Die Informationen werden laufend aktualisiert. Es wird empfohlen, sich bei der jeweiligen Gemeinde vorab zu informieren. Darüber hinaus müssen während dem Lockdown weiterhin auf alle Anrainer- und Behindertenparkplätze, sowie Halte- und Parkverbote geachtet werden.