Ersatz für Jahresvignetten
Wildschäden, Steinschlag oder sonstige Unfallereignisse können dazu führen, dass die Windschutzscheibe ausgetauscht werden muss oder sogar das gesamte Fahrzeug einen Totalschaden erleidet. In diesen Fällen, sowie bei falscher Handhabung, können Sie einen Vignettenersatz anfordern.
Voraussetzung ist, dass es sich dabei um eine Jahresvignette handelt und Ersatzkosten der Vignette nicht durch eine Versicherung (Kaskoversicherung oder gegnerische Haftpflichtversicherung) oder sonstige Ansprüche gegenüber Dritten abgedeckt werden.
Kostenlose Ersatzvignetten für Mitglieder beim ARBÖ
ARBÖ-Mitglieder erhalten bei jeder ARBÖ-Dienststelle eine kostenlose Ersatzvignette, wenn Sie folgende Nachweise vorlegen können:
Bei Windschutzscheibenbruch
- Abgelöste Originalvignette samt unterem Vignetten-Abschnitt
- Kopie der Reparaturrechnung der Werkstatt für die ersetzte Windschutzscheibe
- Ausgefülltes Formular für Vignettenersatz (bei Firmenfahrzeugen darf der Stempel nicht fehlen).
Formulare liegen in der Dienststelle auf. Vorab-Download auf der Seite der Asfinag unter Formular für Vignettenersatz bei Windschutzscheibenbruch
Bei Totalschaden des Fahrzeugs
- Abgelöste Originalvignette samt unterem Vignetten-Abschnitt
- Kopie der Fahrzeugabmeldung
- Totalschaden- bzw. Verschrottungsnachweis (z.B. durch Werkstatt oder Verschrottungsunternehmen, der Totalschaden muss eindeutig daraus hervorgehen)
- Ausgefülltes Formular für Vignettenersatz (bei Firmenfahrzeugen darf der Stempel nicht fehlen).
Formulare liegen in der Dienststelle auf. Vorab-Download auf der Seite der Asfinag unter Formular für Vignettenersatz bei Totalschaden
Bei falscher Handhabung
Passiert Ihnen ein Handhabungsfehler (Verkleben, versehentliche Entwertung der Vignette) können Sie ebenfalls einen Ersatz anfordern. Dazu benötigen Sie folgende Nachweise:
- Beschädigte Originalvignette samt unterem Vignetten-Abschnitt
- Kaufnachweis der alten Vignette (Rechnung)
- Kopie des Zulassungsscheins
- Ausgefülltes Formular für Vignettenersatz (bei Firmenfahrzeugen darf der Stempel nicht fehlen).
Formulare liegen in der Dienststelle auf. Vorab-Download auf der Seite der Asfinag unter Formular für Vignettenersatz bei falscher Handhabung
Vignetten können bis 31. März bei ARBÖ-Dienststellen ersetzt werden. Danach müssen Ersatzanträge an die Asfinag ergehen.


