Umweltplakette Deutschland
Umweltplakette in Deutschland

Wo benötigt man eine Umweltplakette in Deutschland?
Die Umweltplakette ist in folgenden deutschen Städten bereits Pflicht:
• Augsburg • Berlin • Bochum • Bonn • Bottrop • Bremen • Dortmund • Duisburg • Düsseldorf • Essen • Frankfurt/Main • Freiburg/Breisburg • Gelsenkirchen • Hannover • Heidelberg • Herrenberg • Ilsfeld • Karlsruhe • Köln • Leonberg • Ludwigsburg • Mannheim • Mühlacker • Müllheim/Ruhr • München • Münster • Neu-Ulm • Oberhausen • Osnabrück • Pleidelsheim • Pfinztal • Pforzheim • Recklingshausen • Reutlingen • Schwäbisch-Gmünd • Stuttgart • Tübingen • Ulm • Wuppertal
In Braunschweig, Darmstadt, Dresden, Gera, Großraum Ruhrgebiet , Jena, Kassel, Leipzig, Magdeburg, Nürnberg und Regensburg ist eine Umweltzone geplant.
Trifft mich die Umweltplakette auch als Tourist?
Ja, auch für ausländische Fahrzeuglenker ist die Plakette in den betroffenen Städten Pflicht.
Die Städte sind neben der Einhebung von Strafen von € 40,- auch berechtigt, über Fahrzeuge, die keine Umweltplakette am Auto sichtbar angebracht haben, ein Fahrverbot zu verhängen.
Welche Plaketten gibt es?
Es gibt drei verschiedene Plaketten, die von DEKRA, TÜV, GTÜ und AU-Fachbetrieben (AU = Abgasuntersuchung) herausgegeben werden:
Grün – Schadstoffgruppe 4 (= Euro 4): z.B: neue Bezinfahrzeuge, neue Dieselfahrzeuge mit Dieselpartikelfilter – Dauer der Fahrerlaubnis unbegrenzt
Gelb – Schadstoffgruppe 3 (= Euro 3): z.B. Benzinfahrzeuge, Dieselfahrzeuge mit nachgerüsteten Dieselpartikelfilter, Dauer der Fahrerlaubnis vorläufig unbegrenzt
Rot – Schadstoffgruppe 2 (= Euro 2): z.B.: ältere Dieselfahrzeuge nach 1995 ohne Filter
keine Plakette - Schadstoffgruppe 1 oder 0 (= Euro 1 oder Euro 0) z.B.: Benzinfahrzeuge ohne Katalysator, Dieselfahrzeuge ohne Katalysator und vor dem Baujahr 1995
Die Farbe der Plakette berechtigt zur Benutzung unterschiedlicher Bereich der Umweltzonen. Hier gilt Fahrzeuge mit grünen Plaketten dürfen überall fahren. Plaketten der Farben Gelb und Rot berechtigen zur eingeschränkten Nutzung der Gebiete der Umweltzone.
Wie beantrage ich die Umweltplakette für mein Auto?
ARBÖ-Mitglieder können in jedem ARBÖ-Prüfzentrum die Umweltplakette beantragen. Die Beantragung selbst ist für das Mitglied kostenlos, die Umweltplakette kostet ca. € 12,-.
Gibt es Ausnahmeregelungen für körperbehinderte Kraftfahrer?
Ja, Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eigetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "BI" nachweisen, fallen nicht unter das Fahrverbot und bedürfen auch keiner Ausnahmegenehmigung.
In allen EU-Ländern sind Kraftfahrzeuglenker und Inhaber eines EU-Parkausweises für Behinderte von der Umweltschutzzone ausgenommen.


