Parken

Neue Kurzpark-Regelung für Wien

Seit 1. September 2007 gilt in Wien eine neue Kurzparkzonenregelung.

 

Derzeit gilt in den Bezirken 1 bis 9 sowie 20. Bezirk werktags von 9 bis 22 Uhr eine einheitliche, maximale Parkdauer von zwei Stunden. Eine Sonderregelung betrifft den 15. Bezirk in der gekennzeichneten Zone rund um die Wiener Stadthalle (täglich von 18 bis 23 Uhr, keine Gebührenpflicht im Juli und August).

 

Kurzparken in Wiener Geschäftsstraßen

Ausnahmen gibt es auf folgenden Wiener Einkaufsstraßen bzw. in Abschnitten* dieser Straßen - dort gilt nach wie vor die maximale Parkdauer von 1,5 Stunden. Diese maximale Parkdauer gilt auf für Parkpickerl- und ParkkartenbesitzerInnen.

 

2. Bezirk: Praterstraße*, Taborstraße*

 

3. Bezirk: Landstraßer Hauptstraße*, Fasangasse*, Erdbergstraße*, Kardinal-Nagl-Platz*

 

4. Bezirk: Wiedner Hauptstraße, Rechte Wienzeile

 

5. Bezirk: Reinprechtsdorfer Straße, Matzleinsdorfer Platz

 

6. Bezirk: Mariahilfer Straße

 

7. Bezirk: Mariahilfer Straße, Neubaugasse, Lerchenfelder Straße

 

8. Bezirk: Lerchenfelder Straße, Josefstädter Straße, Alser Straße

 

9. Bezirk: Alser Straße

 

20. Bezirk: Wallensteinstraße*, Klosterneuburger Straße*

 

Verkaufsstellen für Kurzparkscheine

 

Kurzparkscheine können derzeit in den Wiener Trafiken, bei allen Vorverkaufsstellen der Wiener Linien, bei insgesamt 40 Fahrscheinautomaten an zentral gelegenen U-Bahn-Stationen, in den ARBÖ-Shops sowie bei 80 % aller Wiener Tankstellen und vereinzelt in der Gastronomie bezogen werden. Auf www.wien.gv.at/finanzen/abgaben/park-tankstellen.html ist eine Liste der 170 Tankstellen elektronisch abrufbar.

 

SMS-Parken

Neben dem Ausfüllen der Parkscheine wird der Service via Handy verstärkt. Hier ist allerdings eine Registrierung per Internet im vorhinein notwendig. Erst nach dem Aufladen eines Guthabens ist unter 0664/6600990 ein Parkschein per SMS lösbar. Weitere Infos unter www.handyparken.at.

 

 

 

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