Jahresmautkarte für Behinderte

Quelle: Asfinag, www.asfinag.at



Ermäßigte Jahresmautkarte für Behinderte gemäß § 29b (außer A11)

Behinderte können gemäß § 29b mit Einschränkungsvermerk im Führerschein (z.B. Bremse am Lenkrad, Automatikschaltung etc.) eine ermäßigte Jahresmautkarte erhalten. Das Kraftfahrzeug muss auf den Behinderten nach § 29b zugelassen sein. Die Karte ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig und gilt auf allen österreichischen Autobahnmautstrecken mit Ausnahme der A11 Karawanken Autobahn.


Jahresmautkarte für behinderte Lenker auf der A 13

Jahresmautkarten für behinderte Lenker, der auch der Fahrzeughalter sein muss, werden für die A 13 an nachstehende Personen abgegeben:

  • Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 % beträgt
  • Schwerbeschädigte nach § 9 Abs. 2 Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl 152/ 1957
  • Zivilblinde mit Blindenausweis
  • Behinderte, die eine Behinderung von mindestens 50 % nachweisen können

Diese Jahresmautkarte gilt nur auf der A 13.



Weitere Informationen


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Asfinag (www.asfinag.at)