Gratisvignette für Behinderte
Quelle: Asfinag, www.asfinag.at
Der Gesetzgeber sieht eine Erleichterung für all jene vor, denen aufgrund einer besonderen Behinderung die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar ist und stellt diesen eine Gratisvignette zur Verfügung. Dies geschieht unabhängig davon, ob der behinderte Mensch das Fahrzeug selbst lenken darf/kann, oder ob aufgrund der Schwere der Behinderung das Fahrzeug von einer anderen Person zu fahren ist.
In- und ausländische Behinderte, die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (Hotelaufenthalte sowie etwaige Zweitwohnsitze sind ausgenommen) in Österreich haben, unterliegen einer Sonderregelung und erhalten seit 1998 eine Gratisvignette, welche von jener Landesstelle des Bundessozialamtes ausgegeben wird, in deren Sprengel der Behinderte seinen Wohnsitz hat.
Voraussetzungen
Antragsteller ist gleichzeitig Fahrzeughalter eines Kraftfahrzeuges mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis einschl. 3,5 t und im Besitz eines österreichischen Behindertenpasses (gem. § 40 des Bundesbehindertengesetzes), welcher eine der drei folgenden Eintragungen enthält:
- Dauernde starke Gehbehinderung
- Blindheit
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung
Pro Antragsteller, welcher die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, wird nur eine Gratisjahresvignette zur Verfügung gestellt, auch wenn mehrere Fahrzeuge (Wechselkennzeichen) auf den Antragsteller zugelassen sind!
Anträge für Gratisvignetten sind an die jeweilige Wohnsitz-Landesstelle (siehe unten) zu schicken, falls diese nicht ohnehin selbst ein entsprechendes Schreiben an den Inhaber eines österreichischen Behindertenausweises versandt hat.
Was tun bei Kraftfahrzeugwechsel?
Bei Kraftfahrzeugwechsel kann eine neue Vignette angefordert werden. Siehe www.vignette.at
Landesgeschäftsstellen des Bundessozialamtes
Landesstelle Burgenland
Hauptstrasse 33a
7000 Eisenstadt
Landesstelle Kärnten
Kumpfgasse 23
9010 Klagenfurt
Landesstelle Niederösterreich
Grenzgasse 11/3
3100 St. Pölten
Landesstelle Oberösterreich
Gruberstrasse 63
4021 Linz
Landesstelle Salzburg
Auerspergstrasse 67a
5020 Salzburg
Landesstelle Steiermark
Babenbergerstrasse 35
8021 Graz
Landesstelle Tirol
Herzog Friedrich Strasse 3
6010 Innsbruck
Landesstelle Vorarlberg
Rheinstrasse 32/II
6903 Bregenz
Landesstelle Wien
Babenbergerstraße 5
1010 Wien


