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Gratisvignette für Behinderte

Quelle: Asfinag, www.asfinag.at



Der Gesetzgeber sieht eine Erleichterung für all jene vor, denen aufgrund einer besonderen Behinderung die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar ist und stellt diesen eine Gratisvignette zur Verfügung. Dies geschieht unabhängig davon, ob der behinderte Mensch das Fahrzeug selbst lenken darf/kann, oder ob aufgrund der Schwere der Behinderung das Fahrzeug von einer anderen Person zu fahren ist.

In- und ausländische Behinderte, die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (Hotelaufenthalte sowie etwaige Zweitwohnsitze sind ausgenommen) in Österreich haben, unterliegen einer Sonderregelung und erhalten seit 1998 eine Gratisvignette, welche von jener Landesstelle des Bundessozialamtes ausgegeben wird, in deren Sprengel der Behinderte seinen Wohnsitz hat.


Voraussetzungen

Antragsteller ist gleichzeitig Fahrzeughalter eines Kraftfahrzeuges mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis einschl. 3,5 t und im Besitz eines österreichischen Behindertenpasses (gem. § 40 des Bundesbehindertengesetzes), welcher eine der drei folgenden Eintragungen enthält:

  • Dauernde starke Gehbehinderung
  • Blindheit
  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung


Pro Antragsteller, welcher die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, wird nur eine Gratisjahresvignette zur Verfügung gestellt, auch wenn mehrere Fahrzeuge (Wechselkennzeichen) auf den Antragsteller zugelassen sind!

Anträge für Gratisvignetten sind an die jeweilige Wohnsitz-Landesstelle (siehe unten) zu schicken, falls diese nicht ohnehin selbst ein entsprechendes Schreiben an den Inhaber eines österreichischen Behindertenausweises versandt hat.


Was tun bei Kraftfahrzeugwechsel?


Bei Kraftfahrzeugwechsel kann eine neue Vignette angefordert werden. Siehe www.vignette.at

 



Landesgeschäftsstellen des Bundessozialamtes

Landesstelle Burgenland
Hauptstrasse 33a
7000 Eisenstadt

Landesstelle Kärnten
Kumpfgasse 23
9010 Klagenfurt


Landesstelle Niederösterreich

Grenzgasse 11/3
3100 St. Pölten


Landesstelle Oberösterreich

Gruberstrasse 63
4021 Linz


Landesstelle Salzburg

Auerspergstrasse 67a
5020 Salzburg


Landesstelle Steiermark

Babenbergerstrasse 35
8021 Graz


Landesstelle Tirol

Herzog Friedrich Strasse 3
6010 Innsbruck


Landesstelle Vorarlberg

Rheinstrasse 32/II
6903 Bregenz


Landesstelle Wien

Babenbergerstraße 5
1010 Wien