News und Presseaussendungen
Fahrsicherheitstraining für körperbehinderte Kraftfahrer 2009
In Kleinfrauenhaid fand heuer bereits zum 29. Mal das kostenfreie Fahrsicherheitstraining für körperbehinderte Kraftfahrer statt.
ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl bot bei dieser Veranstaltung - die unter dem Ehrenschutz von Landesrat Dr. Peter Rezar, Präsident des ARBÖ Burgenland, stand - wieder ein besonders vielseitiges Programm an:
- Informationen zu Versicherungen und rechtlichen Belangen
- Auskünfte über das Rollstuhlverladen
- behindertengerechte Kfz-Umbauten - Fachleute vor Ort informieren ausführlich
- Menschen mit Körperbehinderung können mit ihrem Kraftfahrzeug das richtige Verhalten in "brenzligen" Verkehrssituationen trainieren
Höhepunkt der Veranstaltung war die Verleihung von Verdienstmedaillen an Personen, die für Menschen mit Körperbehinderung Besonderes geleistet haben. LR Dr. Peter Rezar (Präsident des ARBÖ Burgenland), Gabriele Rittenbacher (Landesgeschäftsführerin des ARBÖ Burgenland) und Roland Hirtl (ARBÖ-Behindertenberater) überreichten die Verdienstmedaillen.
Alle Ehrungen und Geehrten
ARBÖ-Behindertenberater half: Strafmandat trotz EU-Parkausweis für Behinderte

In Spanien ausgestellt - in Vösendorf nicht gültig?
Familie Kastner wohnte in Spanien. Die 7-jährige Tochter Kerstin ist gehbehindert und braucht einen Rollstuhl. Da Rollstuhlfahrer einen möglichst breiten Parkplatz brauchen, um gut ins Auto und wieder herauszukommen, beantragte Familie Kasten damals vor Ort in Spanien einen EU-Parkausweis für Behinderte.
Zurück in Österreich gab es jedoch eine böse Überraschung: Am Parkplatz eines großen Shopping-Centers in Vösendorf parkte Familie Kastner ihr Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz, um Einkaufen zu gehen. Der europaweit gültige Ausweis wurde ordnungsgemäß gut sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt. Als die Familie retour kam, fanden sie ein Strafmandat an der Windschutzscheibe, ausgestellt wegen unerlaubten Parkens. Familie Kastner wandte sich verwundert an die örtliche Polizei in Vösendorf - doch dort hieß es: "Dieser Ausweis gilt hier nicht. Er ist auf spanisch!"
Familie Kastner rief sofort Roland Hirtl zu Hilfe. Der erfahrene ARBÖ-Behindertenberater klärte rasch die rechtliche Situation und die ungerechtfertigte Strafe wurde erlassen. "Es ist unverständlich, dass willkürlich Strafmandate ausstellt werden, ohne über rechtliche Hintergründe Bescheid zu wissen. Löblich ist allerdings, dass die Behörden vor Ort rasch reagiert haben. Nach einer Entschuldigung ist die Sache jetzt endgültig vom Tisch", freut sich Hirtl für Familie Kastner.
Beratung und Hilfe in allen Fragen
Der ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl ist für Sie da:
Persönlich:
- jeden Donnerstag von 13 bis 17 Uhr im ARBÖ-Generalsekretariat, 1150 Wien, Mariahilfer Straße 180, Tel.: 01/891 21-218
- jeden ersten Montag im Monat von 14 bis 16 Uhr im ARBÖ Burgenland, 7000 Eisenstadt, Ruster Straße 126
Telefonisch:
- 0664/60 123 218
- 0699/189 12 218
E-Mail: roland.hirtl@arboe.at
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Behindertenberatung mit jahrelangem Erfolg

Roland Hirtl berät in allen Fragen - Jubiläum im Burgenland - ARBÖ-Behindertenfahr- und Infotag
Mobilität für alle
Egal ob Beruf oder Freizeit: Mobilität ist wichtig. Gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen aufgrund eines persönlichen Handicaps ist daher oft ein eigenes Kfz die einzige Möglichkeit an dieser Mobilität teilzuhaben, um nicht beruflich oder gesellschaftlich abgeschnitten zu sein.
Seit vielen Jahren bietet der ARBÖ im Generalsekretariat eine eigene Beratung für Kraftfahrzeuglenker mit Handicap an. Der Behindertenberater des ARBÖ, Roland Hirtl, steht jeden Donnerstag von 13 bis 17 Uhr im Generalsekretariat, 1150 Wien, Mariahilfer Straße 180, persönlich oder telefonisch zur Verfügung und beantwortet alle Fragen zum Thema "Behinderung und Lenken eines Kfz.
Jubiläum im Burgenland
Seit über einem Jahr berät Roland Hirtl mobilitätseingeschränkte Menschen auch beim ARBÖ Burgenland im Landesprüfzentrum Eisenstadt, jeden ersten Montag im Monat.
Um die Beratung flexibel und unbürokratisch zu gestalten, werden Beratungsgespräche außerhalb der fixen „Sprechstunde“ wahrgenommen. Treffen in Kaffeehäusern oder bei Kunden zu Hause sind ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die unzähligen Telefonate.
Hirtl zieht nach einem Jahr Burgenland ein Resumé: „Die Bilanz nach einem Jahr zeigt, die Beratung im Burgenland war notwendig. Da die Anfragen und Probleme immer vielfältiger und größer werden, war es wichtig, die persönlichen Beratungen anzubieten. Im direkten Kontakt mit körperbehinderten Kraftfahrern konnte ich zahlreiche Probleme lösen.“
In den vergangenen zwölf Monaten hat es rund 30 Beratungsgespräche im ARBÖ-Landesprüfzentrum gegeben und mehr als 100 weitere Gespräche mit KundInnen in Lokalen oder bei Hausbesuchen und natürlich unzählige Telefonate. Wenn nötig, wurden KundInnen über Wochen und Monate betreut.
Hirtl: „Die häufigsten Fragen bezogen sich auf den Erhalt des Führerscheines, Kfz-Umbauten und Förderungen für Kfz-Lenker mit Handicap. Wichtig war auch, die gesetzlichen Vorschriften weiterzugeben.“
ARBÖ-Behindertenfahr- und Infotag 2009 - einzigartig in Österreich
Im Rahmen der ARBÖ-Behindertenberatung fand im Mai 2008 im Fahrtechnikzentrum in Kleinfrauenhaid erstmals ein Behindertenfahrtag mit großer Beteiligung statt. Aufgrund des großen Erfolges findet diese Veranstaltung am 20. Juni 2009 erneut statt.
Auf Initiative von Roland Hirtl ist es gelungen, an diesem Tag alle wichtigen Akteure auf dem Sektor „Mobil mit Handicap“ in Kleinfrauenhaid zu versammeln. Es wird möglich sein, Infos vom Führerschein für Körperbehinderte bis hin zu Kfz-Umbauten aller Art einzuholen, auch der burgenländische Behindertenanwalt wird vor Ort sein. Autofahrer mit Handicap können auf dem Übungsgelände ihr Fahrkönnen verbessern. Dieser Behindertenfahr- und Infotag ist in Ostösterreich einzigartig.
Zum ARBÖ-Behindertenberater
Behindertenberater Roland Hirtl sitzt aufgrund eines Unfalles seit 1986 im Rollstuhl. Davor war er Pannenfahrer und Techniker beim ARBÖ. Hirtl kennt daher die Probleme von Menschen mit Handicap sehr gut - bei Behördenwege, dem Erwerb des Führerscheines, beim Kauf und Umbau eines Kfz und beim täglichen Fahrbetrieb.
Weitere Infos
Alle wichtigen Infos sind in der ARBÖ-Broschüre "Körperbehinderte KraftfahrerInnen" zusammengefasst. Diese liegt auch in allen ARBÖ-Prüfzentren auf.
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ARBÖ-Behindertenberater ab sofort auch über das Orange-Netz erreichbar
Der ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl ist ab sofort auch über die Orange-Telefonnummer 0699/189 12 218 erreichbar.
Roland Hirtl: "Somit ist die ARBÖ-Behindertenberatung sowohl über A1- als auch über das Orange-Netz erreichbar." Hirtl, der mit seiner Beratertätigkeit im Vorjahr sein 20jähriges Jubiläum gefeiert hat, hilft Menschen mit Körperbehinderung. Seien es nun praktische Tipps zu Themen wie Fahrausbildung und technische Fahrzeug-Umbauten, "aber ich habe auch ein offenes Ohr für alle Belange der Menschen mit Körperbehinderung", fasst Hirtl zusammen.
Erreichbar ist die ARBÖ-Behindertenberatung:
Persönlich:
- jeden Donnerstag von 13 bis 17 Uhr im ARBÖ-Generalsekretariat, 1150 Wien, Mariahilfer Straße 180, Tel.: 01/891 21-218
- jeden ersten Montag im Monat von 14 bis 16 Uhr im ARBÖ Burgenland, 7000 Eisenstadt, Ruster Straße 126
Telefonisch:
- 0664/60 123 218
- 0699/189 12 218
E-Mail:
roland.hirtl@arboe.at
Website:
www.arboe.at > „Service“ > „Behindertenberatung“
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ARBÖ-Erfolg: Ab sofort wieder Behindertenstellplätze am Hauptplatz in Wiener Neustadt

Urgenz des ARBÖ bei Verkehrsamt erfolgreich - Behindertenstellplätze wurden am Wiener Neustädter Hauptplatz wieder eingerichtet
Ende des vergangenen Jahres meldeten sich zahlreiche verärgerte Anrufer beim ARBÖ. Der Grund war, dass die Behindertenparkplätze am Wiener Neustädter Hauptplatz entfernt worden waren. „Das Parkplatzangebot für behinderte Autofahrer wurde dadurch erheblich eingeschränkt", so Roland Hirtl, ARBÖ-Behindertenberater.
Der ARBÖ urgierte daher beim Verkehrsamt Wiener Neustadt – mit Erfolg. Die Behindertenstellplätze am Hauptplatz wurden wieder eingerichtet. „Ein toller Erfolg für alle Autofahrer mit Behinderung", ist Hirtl überzeugt.
Die Problematik kurz geschildert: Der Hauptplatz in Wiener Neustadt ist ein Bereich mit bestimmten Zufahrtsbeschränkungen. Der Text der Zusatztafeln, welche die Ausnahmen von der Zufahrtsbeschränkung festlegen, lautete: „Ausgenommen hievon wird die Ladetätigkeit in der Zeit von 06:00-10:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr und 18:00 –20:00 Uhr, sowie Taxi, Hotelgäste, Radfahrer, Behinderten-, Markt- und Behördenfahrzeuge." "Damit waren die am Hauptplatz in Wiener Neustadt vorhandenen Parkplätze zwar auch für Inhaber eines Behindertenausweises nutzbar, da jedoch auch zahlreiche andere Verkehrsteilnehmer am Hauptplatz parken durften, waren die Parkmöglichkeiten für Behinderte stark reduziert", stellt Dr. Ralf Hasler, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung fest.
Ist die Suche nach einem Parkplatz für viele nichtkörperbehinderte Autolenker schon zermürbend, entwickelt es sich für Kraftfahrer, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, oft zu einem wahren „Abenteuer". „Es sollte nicht darauf vergessen werden, dass Rollstuhlfahrer nur auf den extrabreiten Behindertenparkplätzen die Möglichkeit haben, auszusteigen. Es ist daher großartig, dass die Wiener Neustädter Stadtregierung die Kritik des ARBÖ positiv aufgenommen hat und so kurzfristig eine behindertenfreundliche Lösung anstrebte", freuen sich Hasler und Hirtl.
Rückfragehinweis:
ARBÖ-Behindertenbertaung
Roland Hirtl
Tel.: 0664/60 123 218
http://www.arboe.at
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Drei von fünf Behindertenparkplätze wurden im Vorjahr von Nicht-Behinderten blockiert

Dies ergab eine Stichprobe des ARBÖ im Vorjahr.
Daher der Appell des ARBÖ-Behindertenberaters Roland Hirtl: "Die für behinderte Menschen reservierten blau gekennzeichneten Parkplätze sind ausschließlich für behinderte Menschen vorgesehen."
Ist die Suche nach einem Parkplatz für viele nichtkörperbehinderte Autolenker schon zermürbend, entwickelt es sie sich für Kraftfahrer, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, oft zu einem wahren "Abenteuer".
Es sollte nicht darauf vergessen werden, dass Rollstuhlfahrer nur auf den extrabreiten Behindertenparkplätzen die Möglichkeit haben, auszusteigen. Wenn aber andere Fahrzeuge zu dicht parken, wird es dem Körperbehinderten unmöglich gemacht, in sein Auto zu gelangen.
Für den ARBÖ-Behindertenberater ist es selbstverständlich, dass sich nur jene Autofahrer mit Behinderung in die speziellen Parkzonen stellen, die einen offiziellen Behindertenausweis besitzen. Dieser heißt "Parkausweis für Behinderte" und nicht mehr "Behinderten-Ausweis gemäß Paragraf 29b der Straßenverkehrsordnung".
Aber Vorsicht: Am Formular zur Beantragung steht immer noch "Behindertenausweises gemäß § 29b". Damit bekommt man aber den neuen, EU-konformen "Parkausweis für Behinderte". Er ist im Gegensatz zum alten "§29 Behindertenausweis" in allen EU-Ländern gültig.
Der Behindertenpass des Bundessozialamtes hat keine Gültigkeit für Parken auf offiziellen Behindertenparkplätzen!!!
Der "Parkausweis für Behinderte" muss gut sichtbar ins Fahrzeug gelegt werden.
Für nicht behinderte Autofahrer gilt:
- Behindertenparkplätze jenen überlassen, die darauf ein Recht haben.
- Nicht zu dicht an einem Fahrzeug parken, das auf einem Behindertenparkplatz abgestellt ist.
- Beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen genügend Seitenabstand einhalten. Dadurch wird das Ausladen des Rollstuhles und das Hineinsetzen für einen Körperbehinderten nicht zu einem lebensgefährlichen Erlebnis.
ARBÖ-Behindertenberater steht mit Rat und Tat zur Seite
ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl ist telefonisch unter 01/891 21 / 218 oder 0699 / 189 12 218 erreichbar, persönlich jeden Donnerstag zwischen 13 bis 17 Uhr beim ARBÖ, Mariahilfer Straße 180, 1150 Wien.
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Belastungen für Pensionisten und Behinderte überdurchschnittlich angestiegen

OTS0147 5 CI 0635 WGK0006 II Di, 05.Sep 2006
Gesundheit/Soziales/Politik/Krankenkassen/Versicherungen/Pensionen
Wien (OTS) - Der überfraktionelle Beirat der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) schlägt Alarm:
Die Situation für sozial schwächere Bevölkerungsgruppen, etwa für Pensionisten und Behinderte, hat sich zwischen 1999 und 2005 massiv verschlechtert.
Diverse gesetzliche Entwicklungen in der sozialen Krankenversicherung (KV) haben zu einer überproportional hohen finanziellen Belastung des genannten Personenkreises geführt. Der Beirat appelliert in seiner einstimmig beschlossenen Stellungnahme an die zuständigen Stellen, allen voran die Ministerien für Gesundheit, Soziales und Finanzen, diesem Missstand entgegenzusteuern.
Die Anzahl der Betroffenen ist erheblich:
Mehr als ein Drittel aller WGKK-Versicherten sind Pensionisten oder Behinderte. Sie verfügen über ein geringeres Durchschnittseinkommen und benötigen häufiger Leistungen der sozialen KV. Aber gerade diese Personengruppe musste in den letzten sechs Jahren besonders tief in die Tasche greifen, kritisiert der WGKK-Beirat.
Beispiele für Verteuerungen
Der KV-Beitrag der Pensionisten wurde von 3,75 um fast ein Drittel auf 4,95 Prozent erhöht. Bei einer Pension von 1.000 Euro bedeutet dies eine Erhöhung des KV-Beitrages um zwölf Euro im Monat.
Die Rezeptgebühr wurde von 3,27 auf 4,45 Euro angehoben. Das entspricht von 1999 bis 2005 einer Erhöhung von 36,4 Prozent, bis 2006 (Rezeptgebühr 4,60 Euro)sogar 40,7 Prozent. Wer im Monat für fünf Verschreibungen Rezeptgebühr bezahlt, muss dafür jetzt um fast sieben Euro mehr ausgeben als noch vor fünf Jahren.
Die WGKK musste aufgrund gesetzlicher Vorgaben Leistungseinschränkungen vornehmen, die sozial schwächere Gruppen besonders betreffen:
2004 wurde unter anderem der Selbstbehalt für Brillen und Kontaktlinsen massiv erhöht. Zehn Prozent der Kosten, jedenfalls aber 75 Euro, sind nunmehr vom Versicherten selbst zu tragen.
Bei der Einführung einer Kostenbeteiligung bei Patiententransporte wird den Betroffenen ein Selbstbehalt von bis zu 165,60 Euro im Jahr (Stand 2006) zugemutet.
Versicherte, die eine Kunststoffprothese als Zahnersatz brauchen bzw. deren Reparatur benötigen, tragen nun 50 statt 25 Prozent der anfallenden Kosten selbst.
Generell wird bei Heilbehelfen (z.B. orthopädische Schuheinlagen, Blutzuckermessgeräte etc.) weniger als bisher zugezahlt, in manchen Fällen sogar um 50 Prozent weniger.
Bundesanteil in der Krankenversicherung der ASVG-Pensionisten gesunken. Diese Einschränkungen im Leistungsrecht wären nicht erforderlich gewesen, wenn der Bund seinen Anteil an den KV-Beiträgen für Pensionisten aufrechterhalten hätte, so das Resümee des WGKK-Beirats.
Der Bund entrichtet als fiktiver Arbeitgeber der Pensionisten einen KV-Beitrag. Dieser wurde jedoch 2004 um 22 Prozentpunkte reduziert. Dadurch hat die WGKK seit dem Jahr 2004 einen kumulierten Einnahmenausfall von 72,2 Mio. Euro erlitten.
Bis zum Jahr 2003 haben Pensionisten und Bund annähernd gleich viel zur KV der Pensionisten beigetragen.
2005 hingegen ist der Beitragsanteil der Pensionisten auf 56 Prozent gestiegen, während der Bundesanteil auf unter 44 Prozent gesunken ist. Der Bund hat sich damit vom Grundsatz der Beitragsparität in der Krankenversicherung der PensionistInnen nach dem ASVG verabschiedet.
WGKK-Beirat fordert den Bund zum Handeln auf
Der WGKK-Beirat appelliert an die zuständigen Stellen, allen voran die Bundesministerien für Gesundheit, Soziales und Finanzen, "dafür zu sorgen, dass der finanzielle Handlungsspielraum der sozialen Krankenversicherung auch in Zukunft erhalten bleibt.
Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der sozialen Krankenversicherung dürfen nicht zu Lasten der sozial Schwächeren, insbesondere der PensionistInnen und Behinderten, gehen. Der Bund hat seine finanziellen und sozialen Verpflichtungen für ein funktionierendes Krankenversicherungs- und Gesundheitswesen im vollen Umfang zu erfüllen."
Der WGKK-Beirat fordert zudem eine Reform des Selbstbehalte-Systems. Die Festlegung starrer Einkommensgrenzen führt zu erheblichen sozialen Härten bei jenen Personengruppen, die den vollen Selbstbehalt leisten müssen, obwohl ihr Einkommen nur knapp über der Einkommensgrenze liegt. Um solche Härten zu vermeiden, sollte es Einschleifregelungen oder einkommens- und familienabhängige Abstufungen bei Selbstbehalten oder andere geeignete Maßnahmen zur sozial gerechten Verteilung geben.
Nicht zuletzt sei eine Neuregelung der Rezeptgebühr "unerlässlich".
Rückfragehinweis:
WGKK - Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Gabriele Pflug
Tel.: 01 60122-2685
Mobil: 0676 8770 2119
mailto:
gabriele.pflug@wgkk.sozvers.at
www.wgkk.at
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Kostenloser Ersatz von Gratisvignette

OTS0042 5 CI 0422 NAR0001 Fr, 13.Jän 2006
Verkehr/ARBÖ/Behinderte/Maut/Straße
ARBÖ: Heuer erstmals kostenloser Ersatz von Gratisvignette möglich
Erweitertes Service für Pkw-Zulassungsbesitzer mit Körperbehinderung
Wien (OTS) - "Ab heuer ist es erstmals möglich, dass körperbehinderte Pkw-Zulassungsbesitzer ihre Gratisvignette kostenlos ersetzt erhalten, wenn sie etwa das Auto unter dem Jahr wechseln", teilt der ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl mit. Die Ära der mintgrünen Vignette geht am 31. Jänner 2006 unwiderruflich zu Ende. Man muss sich rechtzeitig die goldgelbe Jahresvignette beschaffen und aufkleben.
Für Menschen mit Körperbehinderung ist Autofahren kein Luxus, sondern in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl: "Bereits seit dem Jahr 1996 können körperbehinderte Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern eine Gratisvignette erhalten. Oder die Kosten für bereits gekaufte Mautvignette rückerstattet bekommen."
"Ganz wichtig zur Erlangung einer Gratisvignette ist der Besitz eines Behindertenpasses", betont der ARBÖ-Behindertenberater. "Der Behindertenausweis nach § 29b allein genügt dafür nicht. Für den Erhalt einer kostenlosen Ersatzvignette ist es wichtig, den Vignettenabschnitt aufzubewahren."
Insgesamt müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, um eine die Gratisvignette zu erhalten:
* Besitz eines Behindertenpasses, aus dem hervorgeht, dass eine dauernde starke Gehbehinderung oder die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel besteht (etwa infolge Blindheit oder dauernder Gesundheitsschädigung). Dieser muss beim Bundessozialamt (Landesstelle) beantragt werden.
* Der Antrag auf eine Gratisvignette wird beim Bundessozialamt (Landesstelle) gestellt, wo die Antragsteller den Hauptwohnsitz haben.
* Das Fahrzeug muss auf den Autobesitzer mit Körperbehinderung zugelassen sein und darf das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.
Zwei Möglichkeiten gibt es:
Entweder die Gratisvignette direkt bei der ASFINAG Maut Service GmbH, Kundendienst, Alpenstraße 94, 5020 Salzburg, anfordern oder - weil es jetzt wahrscheinlich schon zu spät dafür ist - sie bei einer der Vignettenverkaufsstellen kaufen und sich den Kaufpreis von der ASFINAG rückerstatten lassen. Alle Vignetten-Arten sind erhältlich in den 100 ARBÖ-Dienststellen (also in allen 94 Prüfstellen, in allen vier Fahrsicherheitszentren in Wien-Aspern, Salzburg-Strasswalchen, Steiermark-Ludersdorf sowie Kärnten-Arnoldstein, in der ARBÖ-Tankstelle in Villach und im Generalsekretariat in 1150 Wien, Mariahilfer Straße 180).
Voraussetzungen für die Anforderung einer Gratis-Ersatzvignette:
* Die abgekratzte Vignette samt Vignettenabschnitt an die ASFINAG Maut Service GmbH, Kundendienst, Alpenstraße 94, 5020 Salzburg, übermitteln.
Voraussetzungen für die Kostenrückerstattung sind:
* Kopie des Eintragungsvermerkes im Behindertenpass
* Kopie des Zulassungsscheines des Inhabers / der Inhaberin des Behindertenpasses
* Originalbestätigung des Bundessozialamtes, dass die rechtzeitige Übersendung der Jahresvignette nicht mehr erfolgen konnte
* unterer Vignettenabschnitt (Allonge)
Zwtl.: ARBÖ-Behindertenberater steht mit Rat und Tat zur Seite
ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl ist telefonisch unter 01/891 21 / 218 oder 0699 / 189 12 218 erreichbar, persönlich jeden Donnerstag zwischen 13 bis 17 Uhr beim ARBÖ, Mariahilfer Straße 180, 1150 Wien.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Sieglinde Rernböck
Tel.: (++43-1) 89121-244
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS0042 2006-01-13/09:48
130948 Jän 06
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Barrieren behindern blinde und sehbehinderte Menschen

OTS0080 5 CI 0677 NEF0004 Fr, 13.Okt 2006
Österr. Blindenverband zum int. "Tag des weißen Stocks" =
Wien (OTS) - Blinde und sehbehinderte Menschen sind nach wie vor mit Barrieren konfrontiert:
mit realen baulichen, mit virtuellen und mit solchen in den Köpfen der Leute.
Der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) - als größte österreichweite Interessensvertretung und Selbsthilfeorganisation von betroffenen Menschen - fordert daher am Tag des weißen Stockes mehr Aufmerksamkeit und Maßnahmen zum Abbau dieser Barrieren.
Am 15. Oktober 2006 begeht der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) den "Tag des weißen Stocks". Am selben Tag ím Jahre 1964 übergab der damalige US-Präsident Johnson im Rahmen eines vielbeachteten symbolischen Akts weiße Langstöcke an Blinde, um auf den Beginn der systematischen Ausbildung Blinder im Mobilitätstraining hinzuweisen.
Seither nutzen Blindenorganisationen in aller Welt diesen speziellen Tag, um auf die besonderen Lebensumstände betroffener Menschen aufmerksam zu machen.
Der weiße Stock ist Orientierungshilfe und Verkehrsschutzmittel. Er wird seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts mit weißem Anstrich benutzt, denn schon damals war die Gefährdung blinder Menschen durch den Autoverkehr evident.
Der weiße Stock gibt stark sehbeeinträchtigten Menschen ein hohes Maß an Mobilität und Selbstbestimmtheit. Zwar ist die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes und der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln in den letzten Jahren verbessert worden: "Aber nach wie vor gibt es viele Hindernisse, die für blinde und sehbehinderte Menschen sogar eine erhebliche Gefahrenquelle bedeuten können", betont ÖBSV-Präsident Klaus Martini.
Hindernisse auf Gehsteigen
Die Zunahme fest installierter Hindernisse wie Fahrradständer, Straßenschilder oder Citylights machen ein Fortkommen auf Gehsteigen immer schwieriger. Nur auf vertrauten Wegen können sich sehbeeinträchtigte Menschen diesen "Hindernislauf" gut einprägen. Blindenampeln erleichtern zwar die Orientierung auf der Straße ungemein. Aber was tun, wenn vor der Ampel ein Fahrradweg vorbeiführt? Dann wird allein der Weg zur Gehsteigkante schon zum Hürdenlauf. Und das Vorantasten mit dem Blindenstock kann auch für Fahrradfahrer gefährlich werden.
Forderungen des ÖBSV
Daher fordert der ÖBSV den Ausbau des taktilen Leitsystems im öffentlichen Verkehr und vor allem in und zu öffentlichen Gebäuden, sowie von akustischen Blindenampeln. Viele Alltagsprobleme von blinden Personen könnten durch bauliche Maßnahmen und Vorschriften behoben werden, wie etwa die Kennzeichnung von freistehenden Treppen, die Absicherung von Glasflächen durch Kontraststreifen oder der Abbau des Schilderwaldes und von Werbetafeln auf Gehsteigen.
Virtuelle Barrieren
Sogar das normale Alltagsleben ist für Betroffene abenteuerlich, denn: "Barrieren können nicht nur baulicher, sondern auch virtueller Natur sein. Das Internet ist zum Beispiel für Vorlesegeräte nur selten barrierefrei," erklärt Präsident Klaus Martini. Der ÖBSV kümmert sich daher um die Anliegen betroffener Menschen durch vielfältige Angebote: "Wir bieten auch mit www.derdurchblick.at ein barrierefreies Internetportal," berichtet Präsident Martini. Neben vielfältigen Entertainmentangeboten, der einzigen barrierefreien Community Österreichs, den Leitartikeln der Tageszeitungen (durch eine Kooperation mit APA OTS) und viel Wissenswertem rund um die Themen "Sehen und Blindheit" kann auf dieser Internetseite auch der bekannte Augenexperte Doz. Dr. Stefan Egger aus der Salzburger Landesaugenklinik in einer "Digitalen Sprechstunde" befragt werden. Erblindung und Sehbehinderung werden meist von Krankheiten wie der altersabhängigen Makuladegeneration, dem Glaukom oder Diabetischer Retinopathie verursacht: "Suchen Sie bei ersten Anzeichen von Sehstörungen ehestmöglich einen Augenarzt auf, im Frühstadium gibt es bei vielen Augenerkrankungen gute Heilungschancen," betont Doz. Dr. Egger.
Moderne Hilfsmittel
Betroffen von Blindheit und Sehbehinderung sind zum überwiegenden Teil ältere Menschen. Gerade für diese Zielgruppe gibt es mittlerweile viele technische Hilfsmittel, die z.B. Sehbehinderten das Leben deutlich erleichtern können. So sind neben speziellen Lupenbrillen und Vergrößerungsgeräten neuerdings auch Handys mit übergroßem Display und sehr großer Tastatur erhältlich.
Zahlen & Fakten
In Österreich liegt der Anteil von Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung bei 43,4 Prozent. Das heißt, fast jeder zweite Mensch hat einen Sehfehler. Allerdings kann der Großteil dieser Sehbeeinträchtigungen operativ behoben bzw. durch Brillen oder Kontaktlinsen verbessert werden. Über 400.000 Menschen leben mit einer nicht mehr behebbaren Sehbeeinträchtigung. Aufgrund des immer höheren Durchschnittsalters wird diese Zahl in den nächsten Jahren noch stark ansteigen. Rund 10.000 Menschen sind an beiden Augen blind.
Rückfragehinweis:
Mag. Dr. Rainer Kavalir
Pressereferent ÖBSV
Mobil: 0664/140 11 77
E-Mail:
kommunikation.oebsv@aon.at
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***









