22. StVO-Novelle
Am 26. Februar 2009 hat der Nationalrat die 22. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. Mit dieser Novelle werden verschiedene Formen der elektronischen Verkehrsüberwachung wie die „Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung“ (Section Control), die punktuelle Geschwindigkeitsmessung (Radarbild u.a. auch von vorne), die Abstandsmessung (videogestützte Abstandsmessung), die Überwachung der Beachtung von Lichtzeichen (Rotlichtkameras), die Bildüberwachung aus Fahrzeugen, aber auch die Verkehrsbeobachtung mittels Kameras, detailliert geregelt.
Diese Novelle war insbesondere auf Grund von datenschutzrechtlichen Fragen, die mehrere jüngere Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes im Zusammenhang mit der digitalen Verkehrsüberwachung aufgezeigt hatten, erforderlich geworden.
Die Datenschutzproblematik soll nun durch diese Novelle gelöst werden, indem die Bilder von unbeteiligten Personen ohne unnötigen Verzug in nicht rückführbarer Weise unkenntlich gemacht werden müssen. Sichergestellt wird aber auch, dass die im Zusammenhang mit einer konkreten Übertretung zulässig erhobenen Daten ausschließlich für Zwecke eines daran anknüpfenden Verwaltungsstrafverfahrens verwendet werden dürfen.
Mit In-Kraft-Treten der 22. Novelle am 26. März 2009, sind die videogestützten Abstandsmessungen, welche der Verfassungsgerichtshof erst im Dezember 2008 auf Grund fehlender gesetzlicher Grundlage für unzulässig erklärt hatte, wieder erlaubt.
Zuletzt geändert:
26. März 2009


