Ökoprämie


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Alles Wissenswerte zur Ökoprämie




 

Seit 1. April 2009 gibt es die Ökoprämie. Bereits viele Wochen vor dem Datum gab es viele Fragen zur Prämie an die ARBÖ-Experten.

Wir haben für Sie die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengefasst:


Wer genau bekommt die Verschrottungs-Prämie bzw. Ökoprämie?

Es ist ähnlich wie beim Bausparen. Nur wer gewisse Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Prämie. Fünf Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1. Man muss ein fahrtüchtiges Auto haben, das vor dem 1. Jänner 1996 erstmals in Österreich zugelassen wurde, also mindestens 13 Jahre alt ist. Das Altauto muss ein "gültiges Pickerl" haben.

2. Dieses Auto muss schon mindestens ein Jahr lang vor der Antragstellung ununterbrochen auf den Antragsteller im Inland zugelassen sein.

3. Auf den Antragsteller muss anstelle des verschrotteten Personenkraftwagens im Inland ein Neufahrzeug zugelassen werden, das mindestens der Euro-4-Norm entspricht (das tun alle neuen Autos, die seit 2005 neu auf dem Markt gekommen sind)

4. Das alte Auto muss nachweisbar verschrottet werden. Diese übernimmt der Händler, der das Auto an einen der sechs autorisierten Shredder weitergibt. Für die Ökoprämie genügt der Nachweis, dass das Auto einer befugten Annahmestelle überantwortet wurde.

5. Das alte Altfahrzeug muss im Zeitraum vom 1. April 2009 bis 31. Dezember 2009 abgemeldet und das Neufahrzeug in diesem Zeitraum erstmals von einer Privatperson zum Verkehr im Inland zugelassen werden.




Ich habe gerade ein neues Auto gekauft, kann ich die Prämie bekommen?

Nein. Die Ököprämie gibt es erst ab 1. April 2009. Es zählt das Datum der Zulassung.


Ich kriege mein Auto erst im Juli oder August. Das Pickerl für mein Altauto reicht nur bis April, mit Tolerenzfrist. Kann ich mit der Prämie rechnen?

Nicht hundertprozentig. Wenn das Prämiengeld schon vor Anmeldung Ihres neuen Fahrzeugs vollkommen ausgeschöpft wurde, kriegen sie keine Prämie mehr. In so einem Falle würde sich der ARBÖ aber massiv für eine Tolerenzregelung stark machen. Kein Mensch kann seriös schätzen, ob und wie schnell das Prämiengeld für 30.000 Autos aufgebraucht ist.
Das Altfahrzeug muss jedenfalls über eine gültige Begutachtungsplakette verfügen.


Muss das alte Auto ein Pickerl haben?


Das alte Auto muss fahrtüchtig sein und ein gültiges Pickerl nach §57a haben! Das steht sogar nun im Gesetz.  Hinweis: Wenn der laut Pickerl vorgesehene Zeitpunkt für die Begutachtung April ist, gilt das Pickerl noch bis zum Ablauf des vierten darauffolgenden Kalendermonats (also den ganzen Mai, Juni, Juli und August).


Gibt es eine Mindest-Behaltefrist  für den neuen Wagen bzw. könnte ich ihn rasch wieder verkaufen?

Es gibt keine Mindest-Behaltefrist - sie könnten das neue Auto sofort verkaufen.


Kann ich ein Auto eintauschen, das Euroklasse 2 hat?

Es kommt ganz auf das Zulassungsdatum an. Das alte Auto muss vor dem 1.1.1996 erstmals in Österreich zugelassen sein!


Gilt die neue Prämie auch für Vorführwagen?

Ja, ein Vorführwagen ist ein neues Auto, das ein Händler für Vorführzwecke angemeldet hat. Der Vorführwagen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nur auf einen inländischen Fahrzeughändler seit längstens einem Jahr zugelassen gewesen sein.


Gilt die Ökoprämie auch für Leasing-Wagen?


Ja. Wichtig ist, dass das Auto auf den Leasing-Nehmer zugelassen ist. Wie das Auto gekauft wurde (ob bar, auf Leasing oder Kredit) ist für den Erhalt der Prämie egal. Zur Erinnerung: sowohl das alte als auch das neue Auto müssen auf denselben Menschen zugelassen sein.


Kann ich auch für meinen neuen Firmenwagen die Prämie bekommen?

Nein, denn die Prämie gilt nur für Privatpersonen im Inland, also nicht für Firmen. Das Altauto darf nicht in einem Betriebsvermögen gewesen sein.


Ich besitze seit 15 Jahren einen gut erhaltenen Volvo. Inwiefern ist die Ökoprämie für mich interessant?

Kommt drauf an, was Sie für Ihren Volvo am Gebrauchtwagenmarkt noch bekommen können. Wenn Sie ihn für mehr als 1.500 Euro verkaufen können, zahlt sich die Ökoprämie auf keinen Fall aus.


Ich kann mir trotz Prämie kein neues Auto leisten. Wieso setzt sich der ARBÖ für so eine Prämie ein?


Wir kämpfen weiterhin um Entlastungen für Pendler, um faire Spritspreise und die komplette Abschaffung der NoVA. Wegen der Wirtschaftskrise war der Augenblick günstig, die Ökoprämie, die der ARBÖ aus Umwelt- und Verkehrssicherheitsgründen schon länger fordert, jetzt durchzusetzen. Vor allem Menschen, die ihren PKW über 13 Jahre lang ausfahren müssen, tun sich schwer, ein neues Auto zu kaufen. Die Prämie kann gerade diesen helfen, sich ein neues Auto zu leisten. Momentan gibt es ziemlich hohe Rabatte und wer sich einen CO2armen Neuwagen kauft, zahlt kaum mehr NoVA. Mit der Öko-Prämie haben die Autofahrer wenigstens eine Chance, sich vom Staat ein wenig von dem zurückzuholen, was ihnen zuvor abgeknöpft wurde. So eine Prämie ist uns lieber, als alte Fahrzeugen mit Fahrverboten aus den Städten zu verdammen oder sie mit City-Mauten zu belasten.


Autos verschrotten - Was ist daran ökologisch?

Die eingesammelten Autos werden nicht vernichtet, sondern zu 85 Prozent wiederverwertet! Das schreibt die Altfahrzeug-Verordnung vor. Autos, die neu auf den Markt kommen, müssen immer die gerade geltenden Abgasnormen erfüllen. Das sind Grenzwerte, die alle vier Jahr strenger werden. Ein über 15 Jahre altes Auto musste seinerzeit die Abgasnorm Euro 0 erfüllen, heute die viel strengere Euro 4. Allein deshalb durfte so ein Alt-Diesel 104 Mal mehr Schadstoffe ausstoßen als ein neuer. (33 Mal mehr CO, 17 Mal mehr NOx+Hc, 54 Mal mehr Feinstaub). Ein Alt-Benziner durfte 66,5 Mal soviel Schadstoffe produzieren als ein neuer (16,5 Mal mehr CO, 31 Mal mehr NOx, 18 Mal mehr HC) . Hinzu kommt der viel geringere Treibstoffverbrauch: Ein alter Benziner verbrauchte noch 9,2 Liter, ein neuer nur mehr 6,8 Liter (Flottenverbrauch). Ein alter Diesel brauchte noch 7,2 Liter, ein neuer 6,2 Liter.


Ist es richtig, dass die Ökoprämie nur der ausländischen Autoindustrie nutzt?


Fehlanzeige! Die Ökoprämie kommt in erster Linie den Autokäufern im Inland zugute! Wenn viele sie ausnutzen und neue Autos gekauft werden, profitiert direkt der Autohandel im Inland (und damit 70.000 Arbeitsplätze) und indirekt auch die heimische Zulieferindustrie, die zu über 80 Prozent den europäischen Markt beliefert. Weltweit steckten in jedem neuen Auto zirka 24 Chips von Infineon, viele davon wurden in Villach entwickelt bzw. hergestellt.


Wie läuft das ganz genau ab?

Dreh- und Angelpunkt ist der Autohändler. Man handelt mit dem Händler zuerst den Kaufpreis aus. Dann sagt man ihm, dass man auch ein altes Auto zum Verschrotten hat. Man gibt ihm das alte Auto. Der Händler liefert das Altfahrzeug an die befugten Annahmestellen ab (das kann er u.U. auch selber sein) und besorgt die Bestätigung, dass das Altauto  der Verschrottung zugeführt worden ist (die Verschrottung selber muss noch nicht erfolgt sein, denn das kann bis zu mehreren Wochen dauern). Die Käufer nehmen die Verschrottungsbestätigung zum Abmelden und den Zulassungsschein des neuen Autos beim Anmelden mit. Der Autohändler überprüft, ob alle Voraussetzungen für die Prämie vorliegen (Altes Auto vor 1.1.1996 zugelassen? Altes Auto mit Pickerl? Auto ununterbrochen ein Jahr vor dem Abmelden auf den Antragsteller zugelassen? Neues Auto ebenfalls auf den Antragsteller zugelassen?).


Was braucht der Händler alles, um den Antrag für den Käufer auf Auszahlung der Ökoprämie via FinanzOnline einreichen zu können?

Der Autohändler "kann" lt. den Erläuterungen zum Gesetz für den Antragsteller über FinanzOnline die Auszahlung der Prämie an den Antragsteller beantragen. Dazu braucht er:

  • Name
  • Anschrift
  • Sozialversicherungsnummer
  • Bankverbindung des Antragstellers(nicht nur Kontonummer sondern auch Bankleitzahl bzw. IBAN-BIC- Code)
  • Fahrgestellnummer (Fahrzeugindentifikationsnummer) des alten und neuen Fahrzeugs
  • Nummer des Pickerls (Begutachtungsplakette gemäß § 57 a)


Der Fahrzeughändler haftet für die Richtigkeit der Angaben! D.h. er muss die Prämie zurückzahlen, wenn sie zu Unrecht bezogen worden wäre!



Ist zu befürchten, dass die Händler die Rabatte kürzen?

Ratsam ist, die Autopreise zu vergleichen (auch übers Internet), die Händler miteinander auszuspielen und zu feilschen. Zum Glück gibt es viele Autohändler in Österreich  Aber: Die Prämie bekommt man direkt vom Finanzamt überwiesen, egal bei welchem Händler man gekauft hat. Noch ein wichtiger Tipp: Da der Handel nur 180 Euro zur Prämie beisteuern muss, kann der Händler im allerschlimmsten Fall nur versuchen, die Rabatte um "seine" 180 Euro zu kürzen und nicht mehr 250 Euro.


Wer zahlt die 1500 Euro Prämie? Wie teilt sie sich auf?

Im Gesetz steht nur, dass sich Staat und inländischer Fahrzeughandel die Prämie teilen. Die Aufteilung zwischen Händler, Importeuren und Verschrotter haben sich diese untereinander ausgemacht. Demnach teilt sich die 1500 Euro Prämie so auf: 750 Euro Staat, 180 Euro der Autohändler, 500 Euro die Autoimporteure, 70 Euro die Verschrotter.


Nutzt die Prämie nur den Reichen?


Gegenfrage: Wie viele Reiche wird es wohl geben, die darauf angewiesen sind, ihr Auto 13 Jahre oder länger auszufahren, sodass sie weniger Wert sind als 1.500 Euro?!


Kriegt man Ersatz für ein gültige Maut-Jahresvignette?


Ja. Variante eins:
Die Jahresvignette wird ARBÖ-Mitgliedern in den ARBÖ-Dienststellen kostenlos ersetzt. Dazu benötigt man

  • Verschrottungsnachweis
  • Abmeldebestätigung
  • Original-Jahresvignette (abgelöst) samt unterem Vignettenabschnitt


und kann die neue Vignette gleich mitnehmen. Oder - falls man die neue Vignette schon gekauft hat - man hinterlässt zusätzlich Bankdaten und die Rechnung der neuen Vignette und bekommt nachträglich einen Kostenersatz überwiesen.

Variante zwei:
Man schickt die Verschrottungsbestätigung, Abmeldebestätigung und die originale, abgelöste Jahresvignette bzw. ausreichend vorhandene Vignettenteile samt unterem Abschnitt (Quittungsallonge bzw. Trägerfolie) sowie einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes an die ASFINAG Salzburg an folgende Adresse:

ASFINAG
z.H. Fr. Gerold
Alpenstrasse 94
5020 Salzburg


Wer bereits eine neue Vignette gekauft hat, kann sich mittels Rechnung und unterem Abschnitt unter Angabe der Bankdaten den Geldbetrag rücküberweisen lassen.





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