Neuerung: 11 FSG-Novelle in Kraft seit 11.1.2008
Erleichterung bei Namens- und Adressänderungen und Ende für den Führerscheintourismus
Die 11. FSG-Novelle ist seit 11.1.2008 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Bisher mussten Namens- oder Adressänderungen (in andere politische Verwaltungseinheiten) (BH) binnen 6 Wochen gemeldet werden. Diese Vorschrift fällt nunmehr weg.
Ebenso waren Antragsteller für die Erteilung der Lenkberechtigung in Hinblick auf die Untersuchung durch einen ermächtigen Arzt sprengelgebunden. Nunmehr darf jeder ermächtigte Arzt im gesamten Bundesgebiet aufgesucht werden.
Ende für den Führerscheintourismus:
Wurde eine ausländische Lenkberechtigung wärend der Dauer der österreichischen Entziehung (wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit) im EU-Ausland erworben, so ist dessen Entziehung nunmehr zulässig.
zuletzt geändert: 11.01.2008


