2009 Änderungen zur StVO
Der Nationalrat hat zahlreiche Änderungen in der Straßenverkehrsordnung, beschlossen. Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Anhebung der Strafuntergrenzen und Begradigung der Strafobergrenzen
Anhebung der Strafuntergrenzen im Bereich zwischen 0,8 und 1,6 Promille. Die Strafobergrenzen werden „begradigt“.
ab 0,8 Promille - 800 Euro bis 3700 Euro
ab 1,2 Promille - 1200 Euro bis 4400 Euro
ab 1,6 Promille bzw. Verweigerung - 1600 Euro bis 5900 Euro.
Mindeststrafe von 70 Euro für Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h
Eine Mindeststrafe von 70 Euro für Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h wird eingeführt.
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet bzw. 50 km/h im Freiland wird eine Mindeststrafe von 150 Euro eingeführt; die Höchststrafe liegt jeweils bei 2180 Euro.
Organmandat mit 70 Euro bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h
Bei mit Messgeräten festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h können Geldstrafen von 70 Euro sofort eingehoben werden.
Einheitliche Beträge für Organmandate und Anonymverfügungen bei bestimmten Geschwindigkeitsübertretungen
Bei mit Messgeräten festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen der auf Autobahnen erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h kann Lenkern bei einer Überschreitung bis 10 km/h eine Geldstrafe von 30 Euro, bei einer Überschreitung bis 20 km/h von 45 Euro und bei einer Überschreitung bis 30 km/h von 60 Euro mittels Anonymverfügung vorgeschrieben werden. In den gleichen Anlassfällen kann die Geldstrafe aber auch sofort mittels Organstrafverfügung eingehoben werden, wobei die Geldstrafen dann jeweils 10 Euro niedriger sind.
Der ARBÖ hat diese Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Wir bitten um Verständnis, dass für Richtigkeit und Vollständigkeit dennoch keine Gewähr übernommen werden kann.
Gültig seit: 1.9.2009
Zuletzt geändert: 31.8.2009


