Anhänger
Führerscheinklassen und Anhänger
Klasse B
Leichter ungebremster Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg):
Das Eigengewicht des Zugfahrzeuges plus 75 kg muss größer sein als das doppelte, tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers. Die schwerste erlaubte Kombination ist 3.500 kg plus 750 kg = 4.250 kg
Leichter gebremster Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg):
Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers muss kleiner sein als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges oder des Genehmigungswertes. Die schwerste erlaubte Kombination ist 3.500 kg plus 750 kg = 4.250 kg.
Schwere Anhänger (mehr als 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht):
Das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist kleiner oder gleich des Eigen-gewichtes des Zugfahrzeuges und die Summe beider höchstzulässigen Gesamtgewichte zusammen betragen höchstens 3.500 kg.
Klasse B + E
Dies ist notwendig für das Ziehen aller Anhänger, die mit der Führerscheinklasse B alleine nicht gezogen werden dürfen.
Anhänger mit Auflaufbremse:
Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf
- das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen bzw.
- bei geländegängigen Zugfahrzeugen das 1,5fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges nicht übersteigen bzw.
- den im Typenschein stehenden Wert nicht übersteigen.
Anhänger mit Druckluftbremse:
Hier gibt es keine Vorschriften bezüglich der Gewichtsrelation, das Ziehen von derartigen Anhängern ist bis zu dem im Typenschein des Zugfahrzeuges festgesetzten Wert für die Anhängerlast möglich.
Klasse C
Nur leichte Anhänger (höchstzulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg).
Klasse C + E
Schwere Anhänger (über 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Klasse C1
Leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Unterklasse C1 + E
Schwere Anhänger (höchstzulässiges Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wobei die Summe des höchstzulässigen Gesamtgewichtes 12.000 kg nicht übersteigen darf.
Klasse D
Leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Klasse D + E
Schwere Anhänger (über 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht).
Klasse F
Mit Zugmaschinen, Motorkarren oder landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: alle Anhänger
Mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeugen: Anhänger bis 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht.
Zuletzt geändert: 25.07.2006


