Quad
Je nach Bauartgeschwindigkeit und Kfz-Zulassung werden für Quads unterschiedliche Lenkberechtigungen benötigt.
Zugelassen als vierrädriges Leichtkraftfahrzeug
Bei einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einer Leermasse von max. 350 kg (ohne Zubehör, ohne Masse der Batterie bei Elektrofahrzeugen) sowie bei einem Hubraum bei Fremdzündungsmotoren nicht mehr als 50 ccm oder die maximale Nennleistung bei anderen Motortypen nicht mehr als 4 kW ist
- der Führerschein irgendeiner Klasse oder
- ein Mopedausweis mit dem Vermerk „für vierrädriges Leichtkraftfahrzeug“
erforderlich.
Zugelassen als vierrädriges Kraftfahrzeug im Sinne der Richtlinie 92/61/EWG
Bei einer Leeremasse von maximal 400 kg oder für Güterbeförderung 550 kg (jeweils ohne Masse der Batterie bei Elektrofahrzeugen) sowie einer maximalen Motornennleistung von
15 kW ist
- die Lenkberechtigung der Klasse A oder B erforderlich.
Zugelassen als Zugmaschine
Für Quads, die nicht unter die oben genannten Definitionen fallen, ist die Führerscheinklasse B oder F erforderlich.
Zuletzt geändert: 25.07.2006


