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Klasse B

Umfang der Lenkberechtigung der Klasse B

 

  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • Kraftwagen (wie oben) und ein leichter Anhänger bis 750 kg
  • Kraftwagen (wie oben) und ein schwerer Anhänger, dessen höchste zulässige Gesamtmasse die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge höchstens 3.500 kg beträgt
  • Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern
  • Kraftfahrräder mit maximal 125 ccm und maximal 11 KW, wenn
    • der Lenker seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung für die Klasse B ist
    • sich nicht mehr in der Probzeit befindet
    • Nachweis einer sechsstündigen praktischen Ausbildung
    • Eintragung des Codes 111 in den Führerschein

 

Führerscheinerwerb

 

Die praktische Fahrprüfung kann frühestens am Tag des 18. Geburtstags abgelegt werden. Mit der Ausbildung kann bereits 6 Monate vorher begonnen werden. Weiters muss die Verkehrszuverlässigkeit sowie körperliche und geistige Reife gegeben sein.

 

Für die Antragsstellung wird ein Passfoto, die Geburtsurkunde, die Bestätigung der Meldung (Meldezettel) der letzten 5 Jahre, eventuell die Heiratsurkunde sowie ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt.

 

Ausbildung

 

Die theoretische Schulung beträgt 32 Unterrichtseinheiten. Bei der praktischen Ausbildung erfolgen zunächst 6 Unterrichtseinheiten Vor- bzw. Grundschulung, darauf folgt die Hauptschulung, deren Anzahl abhängig vom Fortschritt des Schülers ist. Anschließend erfolgt eine Perfektionsschulung von 5 Unterrichtseinheiten sowie 1 Unterrichtseinheit zur Prüfungsvorbereitung.

 

 

 

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Modell der Mehrphasenausbildung

Zuletzt geändert: 3.12.2009