Klasse B

Umfang der Lenkberechtigung der Klasse B
- Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- Kraftwagen (wie oben) und ein leichter Anhänger bis 750 kg
- Kraftwagen (wie oben) und ein schwerer Anhänger, dessen höchste zulässige Gesamtmasse die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge höchstens 3.500 kg beträgt
- Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern
- Kraftfahrräder mit maximal 125 ccm und maximal 11 KW, wenn
- der Lenker seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung für die Klasse B ist
- sich nicht mehr in der Probzeit befindet
- Nachweis einer sechsstündigen praktischen Ausbildung
- Eintragung des Codes 111 in den Führerschein
Führerscheinerwerb
Die praktische Fahrprüfung kann frühestens am Tag des 18. Geburtstags abgelegt werden. Mit der Ausbildung kann bereits 6 Monate vorher begonnen werden. Weiters muss die Verkehrszuverlässigkeit sowie körperliche und geistige Reife gegeben sein.
Für die Antragsstellung wird ein Passfoto, die Geburtsurkunde, die Bestätigung der Meldung (Meldezettel) der letzten 5 Jahre, eventuell die Heiratsurkunde sowie ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt.
Ausbildung
Die theoretische Schulung beträgt 32 Unterrichtseinheiten. Bei der praktischen Ausbildung erfolgen zunächst 6 Unterrichtseinheiten Vor- bzw. Grundschulung, darauf folgt die Hauptschulung, deren Anzahl abhängig vom Fortschritt des Schülers ist. Anschließend erfolgt eine Perfektionsschulung von 5 Unterrichtseinheiten sowie 1 Unterrichtseinheit zur Prüfungsvorbereitung.
Zuletzt geändert: 3.12.2009



