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Microcar

Microcar
(Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug - Microcar oder Quad - mit einem Hubraum bis 50 ccm, einem Eigengewicht bis max. 350 kg und einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h)

Seit 1. Juli 2001 benötigt jeder, der ein Microcar, lenken will, einen Mopedausweis mit dem Vermerk „vierrädriges Leichtkraftfahrzeug“. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Besitzer einer Lenkberechtigung egal welcher Führerscheinklasse.

Seit 1. April 2002 muss bei Microcars rückwärts ein Aufkleber „45“ angebracht werden.

Ab 1.9.2009 sind die Bestimmungen für den Erwerb des Mopedausweis für die drei Fahrzeugkategorien Motorfahrrad, vierrädriges Leichtkraftfahrzeug und Invalidenkraftfahrzeug einheitlich gestaltet.


Führerschein

Microcars können mit einem Führerschein jeder Klasse gelenkt werden.

Wer keinen Führerschein besitzt, benötigt einen Mopedausweis mit dem Berechtigungsumfang „vierrädriges Leichtkraftfahrzeug“.

Alle Bestimmungen siehe Mopedausweis, Microcar


Anerkennung im Ausland
Der Mopedausweis ist eine nationale Berechtigung und gilt grundsätzlich nur in Österreich.  

Der österreichische Mopedausweis für „vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge“ wird in folgenden Länder anerkannt ( Stand 2003, BMVIT): Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien, Portugal und Skandinavische Länder. Andere Länder, wie etwa Deutschland verlangen eine Lenkberechtigung.   

Kurparkzonen, Mopedkennzeichen, Begutachtung
Wird das Microcar in einer Kurzparkzone abgestellt, gelten dafür die gleichen Vorschriften wie für PKW, d.h., es unterliegt der Gebührenpflicht.
Microcars erhalten ein Mopedkennzeichen, dass rückwärts im Bereich der Kennzeichenleuchte zu montieren ist. Da die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 45 km/h limitiert ist, dürfen Microcars nicht auf Autobahnen oder Schnellstraßen verwendet werden.

Microcars unterliegen sowie jedes Kraftfahrzeug der Wiederkehrenden Begutachtung gemäß § 57a KFG. Microcars erhalten eine weiße Begutachtungsplakette. Diese Begutachtung führt jedes ARBÖ Prüfzentrum durch.

Der ARBÖ hat diese Informationen mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Wir bitten um Verständnis, dass für Richtigkeit und Vollständigkeit dennoch keine Gewähr übernommen werden kann.


Gültig ab: 1.9.2009
Zuletzt geändert: 31.8.2009