Führerschein befristet?

ARBÖ bietet Hilfe Neue Richtlinien und Formulare stehen hier zum Download bereit


Führerscheine dürfen nicht mehr "vorsichtshalber" befristet werden, sondern nur dann, wenn zu erwarten ist, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Seit der ARBÖ vor zwei Wochen die neuen Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie publik machte, nehmen die Anrufe beim ARBÖ nicht mehr ab. Autolenker, deren 'Rosa Schein' in der Vergangenheit krankheitshalber befristet worden war, wollen nun ganz genau wissen, wie sie wieder einen unbefristeten Führerschein erlangen können. Wegen des großen Interesses hat der ARBÖ den Erlass des Verkehrsministeriums und die neuen Formulare für Amtsärzte auf seiner Website zum Herunterladen gestellt.

 

Gegen eine bestehende Befristung kann man momentan nichts tun, denn sie ist rechtskräftig. Man muss abwarten, bis die gesetzte Frist verstreicht. Drei Monate vor Ablauf der Befristung kann man einen Antrag auf Verlängerung an die Führerscheinbehörde stellen.

Wichtig ist, dass die Krankheit, wegen der die Befristung verhängt worden war, derart zum Stillstand gekommen ist, dass nach dem medizinischem Wissensstand keine weitere Verschlechterung zu befürchten ist. Ob diese wichtige Voraussetzung für die Wiederlangung des unbefristeten Führerscheines zutrifft, müssen die Amtsärzte aufgrund des Gutachtens eines Facharztes entscheiden.


Es ist durchaus möglich, das entsprechende Facharzt-Gutachten gleich mitzubringen." Wichtig ist aber, dass dieses Facharztgutachten den neu vereinbarten Kriterien entspricht. Tut es das, müssen die Amtsärzte eine allfällige Abweichung begründen. Sollten die Amtsärzte trotzdem Ergänzungen wünschen, geht das jedenfalls nicht auf Kosten der Führerscheinbesitzer.

Die richtigen Formulare für sieben verschiedene Facharzt-Gutachten (zum Beispiel für Augenarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Innere Medizin usw.) sowie den Durchführungs-Erlass des Verkehrsministers finden Sie nachstehend zum Downladen.


Auf Betreiben des ARBÖ gibt es in Österreich erstmals eine klare Richtlinie, unter welchen Umständen ein Führerschein krankheitshalber nachträglich befristet werden kann. Eine Lenkberechtigung kann in Zukunft nur dann nachträglich befristet werden, wenn eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist. Dies muss auch für Nichtmediziner "verständlich und nachvollziehbar" sein.

 

Vor knapp einem Jahr hat der ARBÖ mit einem spektakulären Fall eines Autofahrers, dem nach einer Prostata-Operation der Führerschein befristet worden war, die Missstände rund um die Führerscheinbefristung aufgezeigt. Eine noch nie da gewesene Protestlawine führte nun - spät, aber doch nach einem Jahr - zu einem Durchbruch bei der Führerschein-Befristung und einem neuen Erlass des Verkehrsministers, der mehr Transparenz schafft und der Willkür einen Riegel vorschiebt.


Betroffen von der Neuregelung sind Autofahrer, deren "Rosa Schein" zunächst unbefristet ausgestellt wurde und deren Lenkerberechtigung später krankheitsbedingt auf ein, drei oder fünf Jahre befristet wurde. "Anders ist die Situation bei Autofahrern, deren Lenkberechtigung von vorn herein befristet wurde", schränkt Dr. Auracher-Jäger ein.

 

Führerscheingesetz-Durchführungserlass (GZ.BMVIT-171.304/0001-II/ST4/2005 vom 26.1.2005).

 

Volltext für Führerscheingesetz-Durchführungserlass.

 

Die Formulare zum Ansuchen einer ärztlichen Begutachtung finden Sie in der rechten Navigation, direkt zum Downloaden. 

 

Zuletzt geändert: 09.06.2006

 

 

Nach oben

Download