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Überstellungs-Kennzeichen

Beantragung bei den privaten Zulassungsstellen der Haftpflicht-Versicherer. Die Überstellungskennzeichen werden für mindestens 3 Tage, höchstens für 21 Tage ausgegeben. Eine Gültigkeitsplakette wird entsprechend gelocht in der Zulassungsstelle und auf die Kennzeichentafeln aufgeklebt.

Für den gewünschten Zeitraum muss eine Versicherung abgeschlossen werden **).

Die Zuteilung erfolgt turnusmäßig vom Verband der Österreichischen Versicherungsunternehmen, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7.
Um zu erfahren, welches Versicherungsunternehmen im Zeitraum der Überstellungsfahrt zuständig ist, beim Verband der österreichischen Versicherungsunternehmen anrufen: Telefon 01 /71156-0.

Berechnung:
Es wird die Jahresprämie entsprechend den KW errechnet in der Bonusstufe 9. **) Für 3 Tage entspricht die Prämie 10 % der Jahresprämie, ab 3 Tagen bis 21 Tage entspricht sie 12,5 % der Jahresprämie. Dazu noch 11 % Versicherungssteuer.

Kosten, jeweils gerundet:

  • Kennzeichentafeln / Garnitur EUR 17,-
  • Kostenersatz des Versicherers EUR 35,-
  • Gebühr für Überstellungsfahrt EUR 76,-
  • Kaution für die Kennzeichentafeln EUR 36,- (wird zurückgezahlt bei Rückgabe der Kennzeichentafeln)

Gesamt EUR 64,- (excl. Versicherungsprämie **)

Mitzubringen zur Zulassungsstelle:

  • Versicherungsbestätigung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (max. 21 Tage)
  • Vollmacht (wenn in Vertretung)
  • Identitätsnachweis (z.B. Führerschein, Reisepaß, etc.)
  • Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag, Rechnung, etc.)
  • Ausländisches Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief, Typenschein)

ARBÖ-Generalsekretariat
Informationsdienst
Telefon 01 / 891217
e-mail: id@arboe.at

 

Zuletzt geändert: 09.06.2006