Überstellungs-Kennzeichen

Beantragung bei den privaten Zulassungsstellen der Haftpflicht-Versicherer. Die Überstellungskennzeichen werden für mindestens 3 Tage, höchstens für 21 Tage ausgegeben. Eine Gültigkeitsplakette wird entsprechend gelocht in der Zulassungsstelle und auf die Kennzeichentafeln aufgeklebt.
Für den gewünschten Zeitraum muss eine Versicherung abgeschlossen werden **).
Die Zuteilung erfolgt turnusmäßig vom Verband der Österreichischen Versicherungsunternehmen, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7.
Um zu erfahren, welches Versicherungsunternehmen im Zeitraum der Überstellungsfahrt zuständig ist, beim Verband der österreichischen Versicherungsunternehmen anrufen: Telefon 01 /71156-0.
Berechnung:
Es wird die Jahresprämie entsprechend den KW errechnet in der Bonusstufe 9. **) Für 3 Tage entspricht die Prämie 10 % der Jahresprämie, ab 3 Tagen bis 21 Tage entspricht sie 12,5 % der Jahresprämie. Dazu noch 11 % Versicherungssteuer.
Kosten, jeweils gerundet:
- Kennzeichentafeln / Garnitur EUR 17,-
- Kostenersatz des Versicherers EUR 35,-
- Gebühr für Überstellungsfahrt EUR 76,-
- Kaution für die Kennzeichentafeln EUR 36,- (wird zurückgezahlt bei Rückgabe der Kennzeichentafeln)
Gesamt EUR 64,- (excl. Versicherungsprämie **)
Mitzubringen zur Zulassungsstelle:
- Versicherungsbestätigung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (max. 21 Tage)
- Vollmacht (wenn in Vertretung)
- Identitätsnachweis (z.B. Führerschein, Reisepaß, etc.)
- Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag, Rechnung, etc.)
- Ausländisches Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief, Typenschein)
ARBÖ-Generalsekretariat
Informationsdienst
Telefon 01 / 891217
e-mail: id@arboe.at
Zuletzt geändert: 09.06.2006


